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Der VfGH wird von den Rechtssuchenden zunehmend in Anspruch genommen. Die Zahl der neuen Fälle stieg im Jahr 2017 im Jahresvergleich um 28,8 % auf 5.047, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2017 hervorgeht. Gleichzeitig konnten die Verfassungsrichter bei gleichbleibendem Personalstand 4.719 Rechtsachen erledigen, das waren um 21,2 % mehr als 2016.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer (ohne Asylsachen) sank weiter auf 140 Tage (2016: 143). Asylsachen eingerechnet betrug die Verfahrensdauer durchschnittlich 113 Tage. Wie in den vergangenen Jahren machte auch 2017 das Asylrecht einen beträchtlichen Teil der neuen Fälle aus. Insgesamt 2.280 Rechtssachen betrafen diesen Bereich, das sind 45 % des Gesamtanfalls.
Beträchtlich war mit 736 Beschwerden auch der Anteil des Glücksspielrechts (14,6 % aller Anträge und Beschwerden). In 284 Fällen (6 % aller Erledigungen) haben die Verfassungsrichter den Anträgen bzw Beschwerden stattgegeben. 115 Mal (2,4 %) hat der VfGH eine inhaltliche Abweisung ausgesprochen, 241 Fälle (5,1 %) hat er aus formalen Gründen oder mangels Legitimation der Antragsteller zurückgewiesen.
In 2.073 Fällen (43,9 %) lehnte der VfGH mangels Aussicht auf Erfolg oder mangels Vorliegens einer verfassungsrechtlichen Frage die Behandlung ab. 1.922 Mal wurde ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenshilfe negativ beschieden.