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Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland – ohne Krim

Österreichs verweist auf EU-Note von 2014, wonach Annexion der Krim völkerrechtswidrig ist - Doppelbesteuerungsabkommen auch mit dem Kosovo angekündigt. (Bild: © iStock) Österreichs verweist auf EU-Note von 2014, wonach Annexion der Krim völkerrechtswidrig ist - Doppelbesteuerungsabkommen auch mit dem Kosovo angekündigt. (Bild: © iStock)

Wien (APA/red) – Österreich modernisiert sein Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland aus dem Jahr 2000 und bringt es auf aktuelle OECD-Standards. Das soll für mehr Transparenz sorgen und die Amtshilfe verbessern, heißt es in dem Erläuterungen zum Ministerratsvortrag von Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) am Mittwoch. Ausdrücklich ausgenommen ist von dem Vertrag die Halbinsel Krim.

Das Protokoll zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sei das erste Abkommen Österreichs mit Russland „seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim“ 2014, heißt es in den Erläuterungen zum Protokoll. Österreich habe daher mit Verweis auf die Note der EU vom 19. September 2014 ausdrücklich erklärt, dass sich das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf die Krim bezieht.

Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) kündigte im Ministerrat am Mittwoch überdies ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Kosovo an, mit dem es bisher kein solches Abkommen gibt. Das Abkommen soll auch eine Rechtsgrundlage für einen Informationsaustausch zwischen den beiden Ländern schaffen, der dem internationalen Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht.

Doppelbesteuerungsabkommen müssen vom Nationalrat genehmigt werden.

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