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Regierung legt Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) vor

CETA ist das erste umfassende Freihandelsabkommen der EU mit einem Industriestaat. (Bild: © iStock) CETA ist das erste umfassende Freihandelsabkommen der EU mit einem Industriestaat. (Bild: © iStock)

Nach dem Beschluss im Ministerrat legt die Bundesregierung nun das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) dem Nationalrat vor (RV 152 BlgNR 26. GP). Da das Übereinkommen Bestimmungen enthält, die in die Kompetenz sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten fallen, handelt es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen und bedarf auf EU-Seite auch der Genehmigung durch alle EU-Länder.

CETA ist das erste umfassende Freihandelsabkommen der EU mit einem Industriestaat. Es soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kanada auf eine neue vertragliche Grundlage stellen und diesbezüglich einen umfassenden Rahmen bilden. Durch die vorläufige Anwendung des Abkommens erfolgte ab 21. 9. 2017 bereits die Beseitigung bzw die Reduktion von Zöllen. Seit diesem Zeitpunkt sind die Abgaben für 98 % aller Zolltariflinien abgeschafft. Insgesamt werden beide Seiten nach vollständiger Umsetzung die Zölle für mehr als 99 % aller Zolltarifpositionen beseitigen (100 % bei Industriewaren, 95 % bei Agrarprodukten). Bei sensiblen Agrarprodukten wurden allerdings Marktzugangsquoten für Kanada vereinbart.

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