X
Digital
BFG Einkommensteuer

Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten bei Bezug von Arbeitslosengeld

Privatnutzung

Das versicherungsgemäße Arbeitslosengeld ist von der Steuerbefreiungsregelung des § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG erfasst, weshalb auch die mit ihm im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abzugsfähig sind (VwGH 19. 10. 2006, 2005/14/0127). Die in den Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld fallenden Aufwendungen können somit nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sowie für Familienheimfahrten sind um jenen Betrag zu kürzen, der auf die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld entfällt.


Entscheidung: BFG 29. 11. 2018, RV/7100666/2014 (Revision nicht zulässig).


Zum Volltext der Entscheidung.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.