X
Digital
Allgemein Einkommensteuer OGH

OGH: Zur Behandlung eines nachträglich hervorgekommenen Steuerguthabens beim sogenannten „Pflegeregress“

Pflegeregress (Bild: © iStock)

Die Gutschrift aus einer Arbeitnehmerveranlagung ist dem zu Lebzeiten erzielten Einkommen eines Verstorbenen zuzurechnen und unterliegt nicht dem Verbot des Pflegeregresses. Bei zeitlicher Kongruenz wird es von der gesetzlichen Legalzession zugunsten des Sozialhilfeträgers erfasst. Der übergegangene Anteil fällt nicht in den Nachlass.

Entscheidung: OGH 28. 5. 2019, 2 Ob 161/18t.

⇒   Zur Pressemitteilung des OGH.
⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.