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OGH: Mitarbeiterbeteiligungen erhöhen nicht die Abfertigung

(Bild: © iStock/RomanBabakin) (Bild: © iStock/RomanBabakin)

Vorteile aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder mit diesem verbundenen Konzernunternehmen und Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien sind nicht in die Bemessungsgrundlagen für Entgeltfortzahlungsansprüche und Beendigungsansprüche einzubeziehen.

Entscheidung: OGH 23. 7. 2019, 9 ObA 87/19p.

⇒   Zur Pressemitteilung des OGH.
⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

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