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EuGH International Internationales Steuerrecht

EuGH: Abgabe auf die Ausfuhr von im Hoheitsgebiet erzeugter Elektrizität unzulässig

Elektrizität (Bild: © iStock)

Eine solche Abgabe ist nicht durch das Ziel gerechtfertigt, im Inland die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung zu gewährleisten.


Entscheidung: EuGH 6. 12. 2018, C-305/17, FENS.


Der EuGH führt aus, dass Elektrizität eine Ware im Sinne des Unionsrechts ist und dass eine Abgabe, die nicht auf eine Ware als solche, sondern auf die Nutzung des Netzes, das ihrer Übertragung dient, erhoben wird, als eine die Ware selbst treffende Abgabe anzusehen ist. Das (hier: von der Slowakei) erhobene Entgelt fällt somit unter die Vorschriften das AEUV über den freien Warenverkehr.

Weiter führt der EuGH aus, dass dieses Entgelt ausschließlich die in der Slowakei erzeugte und ausgeführte Elektrizität trifft, so dass es aufgrund des Umstands erhoben wird, dass die Elektrizität über die Grenze verbracht wird. Daher stellt dieses Entgelt eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll dar, und zwar sowohl für die in einen anderen Mitgliedstaat ausgeführte Elektrizität als auch für die aus dem Gebiet der EU ausgeführte Elektrizität.

In Bezug auf Ausfuhren in andere Mitgliedstaaten hebt der Gerichtshof hervor, dass der Grundsatz des freien Warenverkehrs der Auferlegung einer solchen Abgabe entgegensteht. In Bezug auf Ausfuhren in Nicht-EU-Staaten weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen Handelspolitik verpflichtet sind, deren Funktionieren beeinträchtigt wäre, wenn sie berechtigt wären, einseitig Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle auf Ausfuhren in Drittstaaten zu erheben.

Schließlich weist der Gerichtshof darauf hin, dass das Verbot von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung eine grundlegende Vorschrift des Unionsrechts darstellt, für die im AEUV keine Möglichkeit von Ausnahmen oder Rechtfertigungen vorgesehen ist, unabhängig davon, ob es sich um Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten oder deren Beziehungen zu Nicht-EU-Staaten handelt.

Zur Pressemitteilung des EuGH

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