Unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Liegenschaft durch den Gesellschafter
Strittig war, ob der (endgültige) Verzicht eines Gesellschafters auf die Verrechnung des Mietzinses auf unbestimmte Zeit, der mit der wirtschaftlich schwierigen Situation der Gesellschaft begründet wurde, eine Nutzungseinlage oder einen Forderungsverzicht darstellt, aus der eine gesellschaftsrechtliche Sacheinlage resultiert.
Behandlung von Doppel- oder Überzahlungen im Umsatzsteuerrrecht
Doppel- oder Überzahlungen zählen zum Entgelt im Sinne des § 4 UStG. Werden Doppel- oder Überzahlungen zurückgezahlt, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG vor (BFG 19. 4. 2018, RV/6100049/2017; ebenso BFG 19. 4. 2018, RV/6100054/2017).
Sonstige Einkünfte: Entgeltliche Ablöse eines Wohnrechts
Im gegenständlichen Fall war dem Sohn ein Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt, also ein zivilrechtlich nicht übertragbares Recht. Aus einkommensteuerlicher Sicht ist ein Verzicht auf ein solches Recht nicht als Veräußerungsvorgang anzusehen. Da aber der Verzicht auf ein Wohnungsgebrauchsrecht als Tun, Dulden oder Unterlassen gegen Entgelt, durch welches einem anderen ein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt wird, einzustufen ist, liegt eine einkommensteuerpflichtige Leistung vor.
Roland Macho im BFGjournal zu Gast
Der Fachvorstand der Großbetriebsprüfung Roland Macho über das Jahressteuergesetz 2018, Horizontal Monitoring und die stetig wachsende Zahl an „Jungprüfern“.
„Entstehen“ einer „Unternehmensgruppe“ nach § 9 KStG
Eine „Unternehmensgruppe“ nach § 9 KStG entsteht, wenn während des gesamten Wirtschaftsjahres, also dessen ersten bis zum letzten Tag, eine finanzielle Verbindung im Sinne des § 9 Abs 5 KStG bestanden hat (BFG 26. 3. 2018, RV/4100067/2015).
Betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer – Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung
Eine außergewöhnliche Abnutzung ist gegeben, wenn infolge besonderer Umstände ein außergewöhnlicher Wertverzehr eingetreten ist und zwar entweder durch eine technische oder eine wirtschaftliche Abnutzung. Die außergewöhnliche Abnutzung muss von Dauer sein und kann nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem der Wertverlust eingetreten ist.
Begutachtungsentwurf für ein Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz
Das Regierungsprogramm sieht in seinem Kapitel „Moderner Verfassungsstaat“ eine „Deregulierung und Rechtsbereinigung“ vor. Eine zielführende Bereinigung der Rechtslage zum Zwecke der Erhöhung der Rechtssicherheit und der Verbesserung des Zugangs zum Recht setzt einen Abbau überflüssig gewordener, veralteter Rechtsvorschriften voraus.
Voraussetzungen eines Mantelkaufs – Maßgeblichkeit der Strukturänderungen
Mantelkauf ist der Erwerb der Anteile an einer nicht wirtschaftlich tätigen oder vermögenslosen Gesellschaft, sodass bildlich gesprochen nur ein funktionsloser „Gesellschaftsmantel“ vorliegt. Der Begriff Mantelkauf ist eine Sammelbezeichnung, dessen Anwendungsbereich über den „klassischen“ Mantelkauf iSd Erwerbs sämtlicher Gesellschaftsanteile einer abwicklungsreifen Gesellschaft hinausgeht.
Kein Kostenersatz im Säumnisbeschwerdeverfahren vor dem BFG
§ 313 BAO normiert unmissverständlich, dass im Beschwerdeverfahren vor dem BFG erwachsende Kosten von den Parteien selbst zu bestreiten sind. Das Gesetz schließt damit einen Kostenersatz der „obsiegenden“ Partei auch im Säumnisbeschwerdeverfahren vor dem BFG aus.
Österreich bei Abgaben auf Arbeit im europäischen Spitzenfeld
(APA/red) – Österreich liegt bei den Abgaben auf Arbeit auf Platz 5 in Europa. Laut der OECD-Studie „Taxing Wages“ belasten nur Belgien, Deutschland, Italien und Frankreich ihre Arbeitnehmer stärker. Etwas besser stehen Familien da. Wie ebenfalls publizierte WIFO-Zahlen zeigen, lässt sich am heimischen Spitzenplatz allein durch eine Lohnsteuerreform wenig ändern.
Verfahrens(an)leitung durch das BFG
Immer wieder wird von Abgabenbehörden übersehen, bei der Einbringung von Beschwerden gegen den Wiederaufnahmebescheid und den neuen Sachbescheid über den verfahrensrechtlichen Bescheid abzusprechen. Dies führt zu einem doppelten „Unzuständigkeitsdilemma“ des BFG, für das der im Erkenntnis des VwGH vom 22. 11. 2017, Ra 2017/13/0010, angeführte Säumnisschutz wohl nicht ausreicht. Ein Beitrag von Johann Fischerlehner.
Zu Gast im Bundesfinanzgericht
Auch in diesem Schuljahr besuchte die dritte Klasse „Steuerassistenz der Berufsschule Gmunden“ im Rahmen einer Exkursion am 17. 4. 2018 die Linzer Außenstelle des Bundesfinanzgerichts.