Kategorie: News

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OGH
Allgemein OGH

OGH: Anträge des gerichtlichen Erwachsenenvertreters auf Genehmigung eines Kaufvertrags und die damit verbundene dauerhafte Änderung des Wohnorts

Ist im Fall einer dauerhaften Änderung des Wohnorts des Betroffenen sowohl eine rechtsgeschäftliche Auflassung des bisherigen Haushalts als auch eine rechtsgeschäftliche Begründung eines neuen Haushalts erforderlich, so darf ein Rechtsgeschäft über die Veräußerung einer Liegenschaft, die zur Befriedigung des aktuellen Wohnbedürfnisses des Betroffenen dient, nicht vor dem Abschluss eines Vertrags über die Begründung des neuen Haushalts genehmigt werden.

BFG BFGjournal Einkommensteuer

BFG: Steuerpflicht im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung & Herstellerbefreiung für unentgeltlich erworbene Gebäude

Ertragsteuerlich selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter, die weder Grund und Boden noch Gebäude oder grundstücksgleiche Rechte sind, sind im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung (§ 30 EStG) nicht steuerpflichtig (zB Einbauküchen, Decken und Wandverkleidungen, Einfriedungen, (Außen)Schwimmbecken, Aufschließungswege, Fahrbahnen und Platzbefestigungen bzw Parkplätze).

(Bild: © Gerichtshof der Europäischen Union)
Arbeitsrecht EuGH

EuGH: Schutz eines Arbeitnehmers, der zugunsten einer anderen Arbeitnehmerin aufgetreten ist

Art 24 der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. 7. 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, wonach in einer Situation, in der sich eine Person als Opfer einer Diskriminierung

Allgemein BFG BFGjournal

BFG: Löschung einer GmbH im Firmenbuch

Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch wirkt insofern nur deklarativ, als sie nicht zum Verlust der Parteifähigkeit führt, solange Vermögen vorhanden ist. Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu bejahen, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind.

EuGH Internationales Steuerrecht

EuGH: Abzug von Verlusten gebietsfremder Tochtergesellschaften

Der Begriff der endgültigen Verluste einer gebietsfremden Tochtergesellschaft iSv Rn 55 des Urteils vom 13. 12. 2005, C-446/03, Marks & Spencer, ist nicht auf eine Enkelfiliale anwendbar, sofern nicht alle Gesellschaften, die zwischen der den Konzernabzug beantragenden Muttergesellschaft und der Enkelgesellschaft stehen, bei der berücksichtigungsfähige Verluste entstehen, die als endgültig angesehen werden können, ihren Sitz im selben Mitgliedstaat haben.

Allgemein OGH

OGH: Nacheheliche Vermögensaufteilung

Ein „Zwischenbeschluss“ darüber, dass einzelne Vermögensgegenstände aufzuteilen sind, ist unzulässig. Während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft erworbenes Immobilienvermögen, das vermietet wird, unterliegt in der Regel der nachehelichen Vermögensaufteilung.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Allgemein BFG BFGjournal

BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen

Prüfungshandlungen der Abgabenbehörde bei einer gelöschten Personengesellschaft des Unternehmensrechtes stellen keine rechtswidrigen Akte abgabenbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Die Rechte und Pflichten einer gelöschten Kommanditgesellschaft gehen auf die letzten Gesellschafter über. Diese haben bei der Prüfung mitzuwirken und auch die von der Abgabenbehörde verlangten Bücher und Aufzeichnungen vorzulegen.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
BFG BFGjournal

BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen

Abstandnahme von der Festsetzung der Abgabe wegen Einkommens- und Vermögenslosigkeit – Ist der Abgabenanspruch gegenüber dem Abgabepflichtigen aufgrund fehlenden Einkommens und Vermögens nicht durchsetzbar, kann von der Abgabenfestsetzung Abstand genommen werden.

(Bild: © iStock)
Allgemein BFG BFGjournal

BFG: „Grundstückswert“ eines Baurechts

Das Baurecht ist losgelöst vom Grund und Boden als selbständiges Objekt bzw Grundstück iSd § 2 Abs 2 GrEStG zu bewerten. Ist die Gegenleistung niedriger und wurde kein geringerer gemeiner Wert zB durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen, verbleibt als einzige Bemessungsgrundlage nach § 4 Abs 1 GrEStG idF BGBl I 2015/118 der Grundstückswert. Als solcher kommt allein der Grundstückswert jenes – bebauten oder unbebauten – Grundstückes in Betracht, an dem das Baurecht eingeräumt wurde, da anderweitige pauschalierte oder statistische Grundlagen für die Bewertung spezifisch von Baurechten – jedenfalls derzeit – nicht zur Verfügung stehen.