BFG: Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung
Bei Auslegung des Tatbestandsmerkmales „entsprechende Ausbildungsmöglichkeit iSd § 34 Abs 8 EStG 1988“ ist auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abzustellen. Der Ausbildungsabschluss (Facharbeiterbrief) an der landwirtschaftlichen Fachschule (LFS) „Buchhof“ mit der Fachrichtung „Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement“ in Wolfsberg entspricht nicht jener mit der Fachrichtung „Landwirtschaft“ an der LFS „Goldbrunnhof“ in Völkermarkt.
VwGH: Rechtsmittelfrist & Fristverlängerungsantrag
Nach § 93 Abs 4 BAO wird „die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt“, wenn ein Bescheid „keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angabe über die Rechtsmittelfrist“ enthält oder „zu Unrecht ein Rechtsmittel für unzulässig“ erklärt. Diese Anordnung bezieht sich auf das Fehlen oder eine näher bezeichnete Fehlerhaftigkeit der in § 93 Abs 3 lit b BAO ausdrücklich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung.
VwGH: Bauordnung für Wien: Rechtslage zu Beginn der Abbrucharbeiten maßgeblich
Nach den neuen Bestimmungen der Bauordnung für Wien (§§ 60 Abs 1 lit d und 62a Abs 5a BO, BO-Novelle LGBl 2018/37) ist für den Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1. 1. 1945 errichtet worden sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Baubewilligung einzuholen. Die Novelle ist mit 30. 6. 2018 in Kraft getreten.
BFG: Drittelbegünstigung einer teilweisen Pensionsabfindung – fortgesetztes Verfahren zu RV/6100364/2017
Eine (teilweise) Pensionsabfindung ist der Drittelverteilung nach § 37 Abs 2 Z 2 EStG nur dann zugänglich, wenn sie mindestens der Entschädigung für sieben volle Jahresbeträge entspricht (VwGH 31. 1. 2019, Ro 2018/15/0008).
VwGH: Ausübung der Kaufoption bei Miet- und Optionsvertrag
Nach der Rechtsprechung ist entscheidend, ob sich bereits aus den im Jahr 2003 abgeschlossenen Vereinbarungen (Miet- und Optionsvertrag) ergeben hat, dass die Nichtausnützung der eingeräumten Kaufoption geradezu gegen jede Vernunft gewesen wäre (Ex-ante-Betrachtung). Die Revision zeigt nicht auf, dass dies aus der Sicht des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses der Fall gewesen wäre.
VwGH: Getrennte oder einheitliche Leistungen
Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Mehrere gleichrangige Leistungen sind als eine Leistung zu beurteilen, wenn sie ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als Einheit aufzufassen sind.
Französische Digitalsteuer könnte G-7-Treffen überschatten
Berlin (APA/Reuters) – Die französische Digitalsteuer und die Facebook-Pläne für eine eigene Kryptowährung werden diese Woche Thema beim Finanzministertreffen der sieben führenden Industriestaaten. Der vereinbarte Prozess für eine Mindeststeuer für Unternehmen bis 2020 solle eine globale Lösung bringen und Fragmentierungen verhindern, hieß es am Montag in deutschen Regierungskreisen.
EuGH: Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug aufgrund dieser Lieferkette
Art 168 lit a MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass für die Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug der Umstand, dass ein Erwerb von Gegenständen am Ende einer Kette von Verkaufsvorgängen unter Beteiligung mehrerer Personen stand und der Steuerpflichtige den Besitz an den betreffenden Gegenständen im Warenlager …
BFG: Besteuerung der Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten – Gutachtennachweis der tatsächlichen Bodenwertminderung
Der Antrag nach § 107 Abs 11 Satz 2 EStG zielt auf die Möglichkeit des Nachweises einer niedrigeren Bemessungsgrundlage nach den tatsächlichen Verhältnissen ab. Die gesetzliche Vermutung einer pauschalen Bemessungsgrundlage von 33 % des Auszahlungsbetrages iSd § 107 Abs 4 EStG ist durch Gutachtennachweis einseitig zugunsten des Steuerpflichtigen von diesem widerlegbar.
BFG: Jüngste Entscheidungen zur BAO
Das Rechtsinstitut der Berichtigung nach § 293 BAO kann nicht dazu dienen, die mangels Erklärung oder anderer Quellen bei Bescheiderlassung der Abgabenbehörde nicht bekannten und bei einer GPLA nachträglich erhobenen Zuflüsse zu erfassen, da diesfalls im berichtigten Bescheid die formelle Erklärung des Bescheidwillens nicht von der Bescheidabsicht abweicht.
BMF: Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugsteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
Absatz 6 des Erlasses des BMF vom 17. 12. 2001, 04 0101/41-IV/4/01 idF des Erlasses des BMF vom 29. 1. 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019 wird durch folgenden Absatz ersetzt:
BFG: Steuerabkommen Ö-CH: Keine Rückforderung der Einmalzahlung möglich
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Einmalzahlung steht nach Art 13 Abs 3 des Steuerabkommens Ö-CH (nur) dann zu, wenn die Einmalzahlung ohne rechtlichen Grund erfolgt ist. Wurde der schweizerischen Zahlstelle gem Art 5 Abs 1 des Abkommens nicht bis zum relevanten Stichtag mitgeteilt, ob eine Nachversteuerung durch Einmalzahlung erfolgen soll oder eine Ermächtigung zur freiwilligen Meldung gewährt wird, kommt es zur automatischen Nachversteuerung durch Einmalzahlung.