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Mit 1.1.2024 ist die Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 in Kraft getreten (BGBL I 2023/200). Es handelt sich um eine weitere Möglichkeit zur Zahlung einer abgabenfreien Prämie, ähnlich der Teuerungsprämie. Neu ist aber, dass die Mitarbeiterprämie von einer expliziten Kollektivvertragsregelung bzw. -ermächtigung abhängig ist. Was konkret zu beachten ist erklärt Mag. Wolfram Hitz, Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG.
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Wolfram Hitz ist Vortragender, Unternehmensberater und Autor mit der Spezialisierung auf arbeits- und personalrechtliche Fragestellungen. Zuvor langjährige arbeitsrechtliche Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Österreich. Lehrtätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems sowie an der FH Wien der WKW.