Wegfall der Bonus-Malus-Regelungen
Da die festgelegten Zielwerte hinsichtlich der Beschäftigung von älteren Dienstnehmern zum Stichtag 30. 6. 2017 überschritten wurden, wurden nun auch die gesetzlichen Regelungen zum nicht in Kraft getretenen Bonus-Malus-Modell einschließlich der Informations- und Beratungspflichten der Wirtschaftskammern mit 30. 6. 2018 im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2018 aufgehoben.
Paradise Papers: Folgemaßnahmen der Kommission zu rechtswidrigen Steuervergünstigungen für Jachten und Flugzeuge
Die Kommission hat am 8. 11. 2018 ihre Agenda zur Bekämpfung der Steuervermeidung in der Jacht- und Flugzeugbranche durch die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren wegen Steuervergünstigungen im Bereich der nichtgewerblichen Schifffahrt in Italien und auf der Insel Man vorangebracht.
Kein Erstattungsverfahren bei Übergang der Steuerschuld auf den ausländischen Unternehmer
Kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf einen ausländischen Unternehmer (zB wenn er als Generalunternehmer Empfänger von Bauleistungen ist), so kann dieser Vorsteuern nur im Veranlagungsverfahren geltend machen (vgl auch Ruppe/Achatz, UStG5 (1994) § 21 Tz 37).
Änderung der SachbezugswerteVO – Sachbezug für arbeitsplatznahe Unterkunft
Seit 1. 1. 2013 wurde für arbeitsplatznahe Unterkünfte bis 30 m 2, die kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt wurden, kein Sachbezug zum Ansatz gebracht, wenn „ die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers gelegen ist.“ Mit einer Änderung der SachbezugswerteVO entfallen die streng ausgelegten und impraktikablen Kriterien hinsichtlich Dienstwohnungen.
BFG: Bilanzänderung/Bilanzberichtigung bei zu Unrecht konsumierten Verlustabzügen
Die unrichtige Verrechnung eines Verlustabzuges in Vorperioden, weil in diesen Vorperioden bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner Betriebsausgaben zu niedrig angesetzt wurden, ist kein nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG zu berücksichtigender Fehler. Während § 4 Abs 2 EStG bei der Einkünfteermittlung eine Rolle spielt, erfolgt der Verlustabzug gemäß § 18 Abs 7 EStG im Rahmen der Einkommensermittlung.
Parlament: Niedrige Pensionen werden im kommenden Jahr um 2,6 % erhöht
Kleine und mittlere Pensionen werden im kommenden Jahr um bis zu 2,6 % erhöht. Für Ruhebzüge über der ASVG-Höchstgrenze wird es hingegen nur einen Pauschalbetrag unter der Inflationsrate von 2 % geben.
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 1.100 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Burgenland: 8; Kärnten: 40, davon 9 für Gletscherregionen; Niederösterreich: 4; Oberösterreich: 35, davon 5 für Schaustellerbetriebe; Salzburg: 380, davon 90 für Gletscherregionen; Steiermark: 135, davon 9 für Schaustellerbetriebe; Tirol: 275, davon 103 für Gletscherregionen; Vorarlberg: 200; Wien; 23 für Schaustellerbetriebe.
Stellt der Besuch des „Privaten Ausbildungslehrgangs für islamische Theologie“ Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 dar?
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts muss die Möglichkeit bestehen, dass die Tätigkeit, für die das Kind ausgebildet wird, tatsächlich als Beruf ausgeübt werden kann. Könnte eine Tätigkeit nur ehrenamtlich, also ohne ein Einkommen zu erzielen, ausgeübt werden, läge keine Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 vor.
Antrittsalter für die Altersteilzeit
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2018-2019, wurde der Zugang zur Altersteilzeit neu geregelt: Altersteilzeitgeld gebührt für längstens fünf Jahre für Personen, die das Regelpensionsalter vor Ablauf des Jahres 2018 nach spätestens sieben Jahren, ab 2019 nach spätestens sechs Jahren und ab 2020 nach spätestens fünf Jahren vollenden. Somit wird ab 1. 1. 2019 der frühestmögliche Zugang zur Altersteilzeit von sieben auf sechs Jahre vor dem Regelpensionsalter und ab 1. 1. 2020 auf fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter verkürzt.
BFG: Zahlungserleichterungsverfahren: Stundungsansuchen für eine Körperschaftsteuervorauszahlung
Die erhebliche Härte im Sinne des § 212 Abs 1 BAO muss die sofortige (volle) Entrichtung der Abgabe im Hinblick auf die Vermögens- und Liquiditätslage betreffen. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, sie könne durch die Begrenzung der Gültigkeit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmen, kann die Darstellung der Vermögens- und Liquiditätslage nicht ersetzen.
Anwendung der Kassenstaatsregel auf eine liechtensteinische Musikschule?
Im vorliegenden Erkenntnis des BFG war strittig, ob die Einkünfte eines in Österreich ansässigen Musikschullehrers aus der Beschäftigung an einer Musikschule in Liechtenstein (einer Stiftung des öffentlichen Rechts) gemäß Art 15 Abs 4 DBA Liechtenstein in Österreich oder gemäß Art 19 Abs 1 DBA Liechtenstein in Liechtenstein steuerpflichtig waren. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
BFG: Rückzahlung von Guthaben: Säumnis der Abgabenbehörde mit dem Instrument der Säumnisbeschwerde nicht verfolgbar
Der aus dem Antrag auf Rückzahlung von Guthaben nach § 239 Abs 1 BAO dem Abgabepflichtigen erwachsende Bescheiderlassungsanspruch besteht allein in dem Fall, dass die Abgabenbehörde eine Rückzahlung verweigert. Entschließt sich die Abgabenbehörde, ein Guthaben zurückzuzahlen, fällt damit ihre Pflicht zur Bescheiderlassung weg.












