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Da die festgelegten Zielwerte hinsichtlich der Beschäftigung von älteren Dienstnehmern zum Stichtag 30. 6. 2017 überschritten wurden, wurden nun auch die gesetzlichen Regelungen zum nicht in Kraft getretenen Bonus-Malus-Modell einschließlich der Informations- und Beratungspflichten der Wirtschaftskammern mit 30. 6. 2018 im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2018 (BGBl I 2018/30, ausgegeben am 16. 5. 2018) aufgehoben.
Diese Regelungen (§ 1a und § 17 Abs 4 bis 8 AMPFG) hätten grundsätzlich ab 1. 1. 2018 für die Erreichung bzw Überschreitung des Anteils älterer Dienstnehmer als Bonus eine Senkung der Lohnnebenkosten iHv 0,1 % des Dienstgeberbeitrags zum FLAF (statt 3,9 % nur 3,8 %) und bei Unterschreitung der Dienstgeberquote als Malus eine doppelte Auflösungsabgabe (iHv ca 256 €) bei Beendigung von Dienstverhältnissen vorgesehen.
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