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Kleine und mittlere Pensionen werden im kommenden Jahr um bis zu 2,6 % erhöht. Für Ruhebzüge über der ASVG-Höchstgrenze wird es hingegen nur einen Pauschalbetrag unter der Inflationsrate von 2 % geben.
Das hat der Sozialausschuss des Nationalrats auf Vorschlag der Regierung beschlossen. Damit will man dem Umstand Rechnung tragen, dass Personen mit niedrigem Einkommen proportional stärker von steigenden Lebensmittel- und Wohnungspreisen betroffen sind. Insgesamt sollen 1,33 Mio Pensionistinnen und Pensionisten von der sozialen Staffelung profitieren.
Grünes Licht gab der Sozialausschuss darüber hinaus für einen Zweckzuschuss des Bundes an die Länder in Folge der Abschaffung des Pflegeregresses. Zusätzlich zu den bereits ausgezahlten 100 Mio Euro will die Regierung heuer weitere 240 Mio Euro locker machen, um die entstandenen Zusatzkosten abzudecken. Geplant ist außerdem, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge auch für wenig verdienende Selbständige zu reduzieren.
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