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Am Punkt #36 mit Judith Morgenstern – 3G im Betrieb – Daten- vs. Gesundheitsschutz

Getestet, geimpft, genesen ­– das gilt derzeit in den meisten Betrieben und wird uns wohl auch noch eine Weile begleiten. Doch was sagt eigentlich der Datenschutz dazu? Immerhin handelt es sich beim 3G-Nachweis doch um Gesundheitsdaten, die besonders geschützt sind. Besteht zwischen dem Recht auf Datenschutz und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein besonderes Spannungsverhältnis? Mag. Judith Morgenstern von MOSA Rechtsanwälte sieht sich das für uns genauer an und gibt auch bereits einen Ausblick auf die neue Rechtslage ab 01.07.2021 durch die kommende Öffnungsverordnung.

(Bild: © iStock/nadia_bormotova)
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Kündigungsfreiheit versus Kündigungsschutz (dargestellt am Beispiel des § 105 ArbVG)

Zwar gilt im allgemeinen Vertragsrecht weitgehende Vertragsfreiheit, doch ist diese in allen europäischen Arbeitsrechtsordnungen aufgrund des natürlichen Ungleichgewichts der Vertragsparteien zugunsten der Beschäftigten eingeschränkt. Zu den ältesten und zugleich wichtigsten dieser Einschränkungen zählt der Kündigungs- und Entlassungsschutz. Während nach anderen Rechtsordnungen Kündigungen überhaupt ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer nicht oder erschwert möglich sind, gilt in Österreich formal Kündigungsfreiheit.