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Der Brexit hat auch für das Mobility Management Handlungsbedarf gebracht. Es gilt einige Dinge zu prüfen und Anträge zu stellen. Die Fristen für In- und Outbounds sind dabei jedoch unterschiedlich.
Für Personen, die ab 1. 1. 2021 beginnen, neu zu arbeiten, gelten die einschlägigen Drittlandsbestimmungen sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Österreich. In Österreich ist daher der für Drittstaatsangehörige vorgesehene Prozess der Rot-Weiß-Rot-Karte zu durchlaufen. Auch im Vereinigten Königreich ist ein punktebasiertes Einwanderungssystem für die Erlangung eines Visums anzuwenden. Erleichterungen gibt es für Personen, die sich bereits am 31. 12. 2020 gültig im jeweiligen Land aufgehalten haben.
Die Antragstellung erfolgt bei der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann, der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister (Magistrat) oder der Bezirkshauptmannschaft. Die persönliche Vorsprache ist zur Identitätsfeststellung nötig. Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Terminvereinbarung dringend anzuraten.
Das erleichterte Aufenthaltsrecht kann bis 31. 12. 2021 beantragt werden.