Besteuerung ausbezahlter Pensionskassenguthaben
Zweck der Begünstigung des § 124b Z 53 EStG ist es, die bei einer Pensionsabfindung infolge der Zusammenballung der Bezüge gegenüber einer Rente greifende höhere Progression und damit eintretende höhere Steuerlast durch die steuerliche Befreiung eines Drittels der Abfindung in jenen Fällen abzumildern, in denen der Anwartschaftsberechtigte keine andere Möglichkeit hat, als die Pension in Form einer Pensionsabfindung in Anspruch zu nehmen.
BFG: Bescheidzustellung bei Wegfall der organschaftlichen Vertretung infolge Vollbeendigung einer gelöschten GmbH
Die Löschung gemäß § 40 Abs 1 FBG sowie die im Firmenbuch gemäß § 39 Abs 2 FBG einzutragende Auflösung gelten zwar nur als deklarativ und führen grundsätzlich nicht zur Vollbeendigung der Gesellschaft.
OGH: Anrechnung der Familienbeihilfe bei gleichen Betreuungsleistungen der Eltern
Der oft von Zufälligkeiten geprägte Umstand, wer von den Eltern die Familienbeihilfe bezieht, soll das Ergebnis ihrer Berücksichtigung beim betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell nicht beeinflussen.
VwGH zur Abzugsbeschränkung ausländischer Pflichtversicherungsbeiträge zur Krankenversicherung
In diesem Fall war ein Arbeitnehmer im Jahr 2010 von seinem deutschen Arbeitgeber nach Österreich entsendet worden. In der Folge wurde er in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, verblieb jedoch im deutschen Sozialversicherungssystem.
Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO)
Die Anträge auf Aussetzung der Einhebung waren von der belangten Behörde aufgrund der zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erledigten Bescheidbeschwerden (somit mangels Abhängigkeit der Einhebung der Abgaben von der Erledigung einer Beschwerde) zu Recht zurückgewiesen, weshalb die Beschwerden als unbegründet abzuweisen waren.
Ermittlungspflicht bei Zweifeln am Vorliegen einer tatsächlich erfolgten Bevollmächtigung eines berufsmäßigen Parteienvertreters
Bestehen konkrete Zweifel, ob der betreffende (berufsmäßige) Parteienvertreter tatsächlich bevollmächtigt ist, so hat die Abgabenbehörde (das BFG) von Amts wegen entsprechende Ermittlungen vorzunehmen. Ein Auftrag zur Vorlage der Urkunde kann ein zielführender Erhebungsschritt sein.
Fehlende Aufklärung durch den Steuerberater betreffend Vorsteuerberichtigung
Wird der ehemalige Steuerberater eines Beschuldigten durch diesen als Beschwerdeführer in einem Finanzstrafverfahren vor dem BFG – wohl zu seiner eigenen Entlastung – einer Bestimmungstat dergestalt bezichtigt, dass er, obwohl mit seiner steuerrechtlichen Beratung …
BFG: Unzulässige Fortführung eines bereits eingestellt gewesenen Finanzstrafverfahrens und Finanzstraftäterhaftung nach § 11 BAO
Werden im Zuge von Vorerhebungen nach § 82 Abs 1 FinStrG Verfolgungshandlungen gegen einen bestimmten Verdächtigten wegen eines konkreten Tatverdachts gesetzt, gelangt dieser in die Rechtsposition eines Beschuldigten (§ 75 Satz 2 FinStrG).
OGH: Feiertagsentgelt für Arbeit am Karfreitag
Auch ein Arbeitnehmer, der keiner der relevanten Kirchen iSd § 7 Abs 3 ARG idF BGBl I 2004/159 angehört, hat bei Arbeit am Karfreitag gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des Feiertagsentgelts nach § 9 Abs 5 ARG. Dieser Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn der Arbeitnehmer zuvor vom Arbeitgeber eine Freistellung am Karfreitag gefordert hat, und der Arbeitgeber diesem Ersuchen nicht nachgekommen ist.
Keine Säumnisbeschwerde bei Erledigung einer Anmeldung zu FinanzOnline
Eine Anmeldung nach § 3 FOnV 2006 zielt auf einen behördlichen Realakt, nämlich die Zurverfügungstellung der Zugangsmöglichkeiten zum FinanzOnline-Verfahren. Aus der Verordnung ist nicht abzuleiten,…
VwGH: Zur Bereitschaftspflicht von Ärztinnen und Ärzten
Der VwGH stellte klar, dass die „Errichtung“ des Bereitschaftsdienstes eine förmliche Beschlussfassung durch die zuständige Ärztekammer voraussetzt, wie es etwa in Oberösterreich erfolgt ist. Aus einer bloßen „gelebten Praxis“ kann hingegen keine Verpflichtung des Vertragsarztes abgeleitet werde.
Keine Widerlegung des gesetzlich vermuteten Aufteilungsverhältnisses bei Eigentumswohnungen
§ 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG idF StRefG 2015/2016 gibt die Voraussetzungen für eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung mit zwei Varianten explizit vor. Die Glaubhaftmachung eines abweichenden Wertverhältnisses zwischen Grundstück und Gebäude genügt grundsätzlich nicht. Auch § 3 Abs 1 GrundanteilV 2016 verlangt ausdrücklich den Nachweis abweichender Verhältnisse.