Berücksichtigung von Freibeträgen iZm einer Behinderung
Freibeträge iZm einer Behinderung sind bereits für einen Zeitraum vor Ausstellung des Behindertenpasses zu berücksichtigen, wenn sich aus der Bescheinigung des Sozialministeriumservice eindeutig ergibt, dass der festgestellte Grad der Behinderung bereits ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit bestanden hat.
Keine Familienbeihilfe für den Zeitraum zwischen Matura und Einrückung zum Präsenzdienst
Für den Zeitraum zwischen Beendigung der Schulausbildung und Antritt zum Präsenzdienst besteht nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 2 Abs 1 lit d FLAG kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Auch bei einer unerwartet und damit „zwangsläufig“ späteren Einberufung zum Präsenzdienst ist aufgrund der vorzunehmenden objektiven Betrachtung der Familienbehilfe-Anspruch zu verneinen, wenn nicht bloß eine Unterbrechung einer zuvor nach Beendigung der Schulausbildung bereits frühestmöglich begonnenen Berufsausbildung vorliegt.
Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer durch den Geschäftsführer eines Software-Unternehmens
Wird eine Beschwerde im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem BFG insoweit eingeschränkt, dass sie sich nur mehr ausschließlich gegen die Höhe der ausgesprochenen Strafen richtet, ist hinsichtlich der Frage des Vorliegens von Abgabenhinterziehungen laut angefochtenem Erkenntnis Teilrechtskraft eingetreten.
Auflösung der atypisch stillen Gesellschaft mit Konkurseröffnung über das Vermögen der GmbH
Nach § 185 Abs 2 UGB führt die Eröffnung eines Konkursverfahrens über einen Gesellschafter zwingend zur Auflösung einer (atypisch) Stillen Gesellschaft. Diese Auflösungsbestimmung ist nicht disponibles Recht. Durch frühere Verlustzuweisungen entstandene negative Kapitalkonten stellen daher – sofern keine Nachschüsse erfolgen – zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung über die Geschäftsherrin steuerpflichtige Veräußerungsgewinne der zwingend ausscheidenden Stillen Gesellschafter dar.
Wiederaufnahme des Verfahrens: Bescheidaufhebung mangels Bekanntgabe eines tauglichen Wiederaufnahmegrundes
Mit der bloßen (jegliche sachverhaltsmäßige Vergleichsgrundlagen vermissen lassenden) Würdigung, dass der Geschäftsführerbezug keinem Fremdvergleich standhalte, werden keine Umstände dargetan, die als Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen wären.
Mit inländischen Pensionsleistungen vergleichbare ausländische Renten unterliegen in Österreich der Pflichtversicherung
Gemäß § 16 Abs 1 Z 4 lit a EStG stellen Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung abzugsfähige Werbungskosten dar. Die Werbungskosten nach Z 4 sind gemäß § 16 Abs 3 EStG ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale zu berücksichtigen.
Bemessungsgrundlage für den Sachbezug von Vorführ-Kfz
Im aufhebenden Erkenntnis sprach das Höchstgericht aus, der VfGH habe im Beschluss vom 12. 10. 2017, V 46/2016, darauf hingewiesen, dass die Anwendung des § 4 Abs 1 Sachbezugswerteverordnung auf Vorführ-Kfz dem Verordnungsgeber nicht zusinnbar sei, weil in diesem Fall die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen wären.
VfGH – März-Session 2019 beginnt heute
Der VfGH beschäftigt sich in seiner am 25. 2. 2019 beginnenden Session unter anderem mit der Ausweisung von Imamen, der Ausgabenbremse in der Sozialversicherung, dem Pflegeregress in der Behindertenhilfe sowie dem Nichtraucherschutz.
Zurechnung der Einheitswertbescheide für den Rechtsnachfolger auch im ersten Jahr der Gewinnermittlung bindend
Bei unentgeltlicher Übertragung eines Forstbetriebs, Teilbetriebs, ist gemäß § 6 Z 9 lit a EStG Buchwertfortführung gegeben. Die Einheitswertbescheide, die an den Rechtsvorgänger ergangen sind, sind für den Übernehmer des Forstbetriebs bis zur Erlassung neuer Einheitswertbescheide gemäß § 191 Abs 4 BAO maßgebend.
Betrauung einer deutschen Steuerberatungskanzlei mit der Erfüllung österreichischer abgabenrechtlicher Verpflichtungen: kein minderer Grad des Versehens
Das Vorbringen, die unrichtige umsatzsteuerliche Behandlung der Doppelerwerbe sei auf den Fehler eines deutschen Mitarbeiters der deutschen Steuerberatungskanzlei zurückzuführen, zeigt keinen minderen Grad des Versehens auf.
Als freie Dienstnehmerinnen beschäftigte Fachberaterinnen in Möbelhäusern sind steuerrechtlich als Selbständige zu qualifizieren
Eine vertraglich als freie Dienstnehmerin vereinbarte Tätigkeit als Fachberaterin einer Firma zur Bewerbung deren Produkte in zB Möbelhäusern ist steuerrechtlich gesondert zu beurteilen, da es den Begriff der freien Dienstnehmerin im Steuerrecht nicht gibt; diese steuerrechtliche Beurteilung ist auch erforderlich, wenn es im ASVG-Bereich betreffend derselben Personen zu Stattgaben der Beschwerden gekommen ist.
Eine nachträgliche Forderungsanmeldung führt im Schuldenregulierungsverfahren zu keiner Umgehung der Insolvenzwirkungen
Werden Forderungen überhaupt nicht angemeldet, sieht § 197 der IO vor, dass die Insolvenzgläubiger in diesem Fall einen Anspruch auf die nach dem Zahlungsplan zu zahlende Quote nur insoweit haben, als diese der Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners entspricht.