Kategorie: News

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Verfahren
Allgemein BFG BFGjournal

Neues Verfahrensrechtliches vom BFG

Nach der Rechtsprechung des VwGH hat ein Antrag auf Wiederaufnahme – bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen – insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel „neu hervorgekommen sind“. Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs 1 lit b iVm § 303 Abs 2 lit b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist.

Cum-Ex
Finanzstrafrecht International Internationales Steuerrecht

Neue Masche bei Cum-Ex-Steuerbetrug regt Finanz in Deutschland auf

Berlin (APA/dpa) – In Deutschland bahnt sich ein neuer Betrugsskandal mit dubiosen Aktiengeschäften zu Lasten der Steuerzahler an. Nach Recherchen von WDR und „Süddeutscher Zeitung“ geht die Staatsanwaltschaft Köln einer bisher unbekannten Masche nach, mit der Banker und Aktienhändler Millionen deutscher Steuergelder ergaunert haben könnten. Der Trick solle auf „Phantom-Papieren“ basieren.

Studienbeginn
BFG Sozialrecht

Studienbeginn und Familienbeihilfe

Ist Voraussetzung für das im Zeitpunkt des Abschlusses der Schulausbildung gewünschte Studium eine Aufnahmeprüfung, ist objektiv der Beginn des Studiums erst nach positiver Ablegung dieser Prüfung möglich und daher frühestmöglicher Beginn dieses Studiums jener Termin, zu dem das Studium nach bestandener Aufnahmeprüfung erstmals begonnen werden kann, wenn ohne Verzögerung nach Abschluss der Schulausbildung zur nächstmöglichen Aufnahmeprüfung angetreten wird.

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BFG BFGjournal Einkommensteuer

BFG: Bilanzänderung/Bilanzberichtigung bei zu Unrecht konsumierten Verlustabzügen

Die unrichtige Verrechnung eines Verlustabzuges in Vorperioden, weil in diesen Vorperioden bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner Betriebsausgaben zu niedrig angesetzt wurden, ist kein nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG zu berücksichtigender Fehler. Während § 4 Abs 2 EStG bei der Einkünfteermittlung eine Rolle spielt, erfolgt der Verlustabzug gemäß § 18 Abs 7 EStG im Rahmen der Einkommensermittlung.

(Bild: © iStock)
BFG BFGjournal Körperschaftsteuer

BFG: Zahlungserleichterungsverfahren: Stundungsansuchen für eine Körperschaftsteuervorauszahlung

Die erhebliche Härte im Sinne des § 212 Abs 1 BAO muss die sofortige (volle) Entrichtung der Abgabe im Hinblick auf die Vermögens- und Liquiditätslage betreffen. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, sie könne durch die Begrenzung der Gültigkeit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmen, kann die Darstellung der Vermögens- und Liquiditätslage nicht ersetzen.