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Die bloße Übergabe und einmalige Erteilung eines Auftrags an einen Händler zum Verkauf einer privaten Sammlung im Namen des Händlers (kommissionsähnliche Vereinbarung) ohne weitere aktive Vertriebsmaßnahmen des Sammlers begründet keine wirtschaftliche Tätigkeit des Sammlers.
Die Fiktion des § 3 Abs 3 UStG ist auch nur bei einem unternehmerischen Kommittenten anwendbar, da diese Bestimmung die Besteuerung von steuerbaren Vorgängen im Rahmen einer Verkaufskommission vereinfachen, nicht aber den Unternehmerbegriff des § 2 UStG fiktiv erweitern soll.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.