RECHNUNGSLEGUNG | Außerbilanzielle Geschäfte im UGB-Abschluss
Im Anhang zum Jahresabschluss sind außerbilanzielle Geschäfte ein wichtiger Bestandteil der Berichterstattung. Die Angaben sind essenziell und können wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage haben, obwohl sie nicht in der Bilanz abgebildet werden und somit nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Die AFRAC-Stellungnahme 7 konkretisiert die Offenlegungspflichten gemäß § 238 Abs 1 Z 10 UGB und bietet Orientierung für eine transparente und gesetzeskonforme Berichterstattung. Damit rückt die systematische Erfassung und Beurteilung solcher Sachverhalte stärker in den Fokus der Unternehmen.
LOHNSTEUER | Genussrechte bei Mitarbeiterbeteiligungen
Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Substanzgenussrechten sind ein zunehmend genutztes Instrument zur langfristigen Bindung und Motivation von Mitarbeitern. Dabei stellen sich insbesondere Fragen zur steuerlichen Behandlung und zum Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums an solchen Rechten. Dieser Beitrag erläutert speziell die Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums ergeben und erläutert den Unterschied zwischen Genussrechten ieS und Substanzgenussrechten. Die aktuelle Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung wird ebenfalls behandelt. Abschließend werden wichtige Praxisaspekte zur Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen angeführt.
NEUES BEI FINANZONLINE UND USP | Zustellungen und Tourismusabgabe OÖ
Seit September 2025 sind Finanzamts-Zustellungen nur mehr elektronisch abrufbar und auch die Tourismusabgabe OÖ ist online zu erledigen. Wir zeigen Ihnen, was jetzt zu tun ist. Am 25. Juli 2025 hat das BMF neue Informationen betreffend die elektronische Zustellung von Schriftstücken veröffentlicht. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen und was Sie künftig zu beachten haben.
Aktuelle Rechtsprechung & Verwaltungspraxis im Überblick
Im Fokus: Gewinnfreibetrag bei Veräußerung eines Betriebes bzw. Mitunternehmeranteils, die VwGH-Klarstellung zu fiktiven Anschaffungskosten am Gebäudeteil und ein grenzüberschreitender Immobilienverkauf mit doppelter Steuerfreiheit.
Haftung von Prokuristen gemäß § 9 Abs 1 BAO?
Wie im BFGjournal 2023 berichtet wurde, hatte das BFG die Rechtsfrage zu entscheiden gehabt, ob ein Prokurist, der nach der Aktenlage bei zwei GmbH die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen gesellschaftsintern übernommen hatte, als „Vertreter“ im Sinne des § 83 BAO auf Grundlage des § 9 BAO zur Haftung für die nicht einbringlichen Abgaben der Gesellschaften herangezogen werden durfte. Das BFG verneinte dies, die Abgabenbehörde erhob dagegen die Amtsrevision. Die Antwort auf diese Rechtsfrage hat nun der VwGH unter Heranziehung der Reichsabgabenordnung 1931 und der Gesetzesmaterialien zur Stammfassung der BAO gegeben.
Erhöhter Investitionsfreibetrag (IFB) ab November 2025
Als der Investitionsfreibetrag 2023 (IFB) eingeführt wurde, erhielten Unternehmerinnen und Unternehmer ein wirksames Steuerinstrument: Für begünstigte Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen können zusätzliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden – mit besonderen Anreizen für Digitalisierung und Ökologisierung.
BILANZIERUNG | Behandlung Künstlicher Intelligenz im Jahresabschluss
„Künstliche Intelligenz“ (KI) ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern hat bereits Einzug in die Geschäftsprozesse vieler Unternehmen gehalten und sich vielfach auch schon zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor entwickelt. Die Automatisierung von Prozessen und personalisierte Kundenerfahrungen erhöhen die Effizienz und verschaffen den Unternehmen entsprechende Wettbewerbsvorteile. Gleichzeitig ermöglicht KI auch Kosteneinsparungen, datenbasierte Entscheidungsfindung und Innovationsförderung.
Fokus Umsatzsteuer: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
In der Praxis stellt sich laufend die Frage, zu welchem Zeitpunkt die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann.
TERMIN 30.9.2025 | Diese Fristen sollten Sie nicht versäumen!
Der 30. September zählt zu den wichtigsten Terminen des Finanz- und Steuerjahres in Österreich. Denn bis zu diesem Stichtag können noch Maßnahmen betreffend Steuernach- und -vorauszahlungen, Erfüllung bestimmter Meldepflichten sowie Vorsteuerrückerstattungen gesetzt werden. Mit dem nachfolgenden Beitrag möchten wir Sie auch heuer wieder an die wichtigsten To-Do’s bis 30.9.2025 zur Vermeidung negativer Konsequenzen erinnern und haben die wesentlichen Aspekte zu den einzelnen Themen nochmals übersichtlich zusammengefasst.
Arbeitsrechtliche Aspekte bei Unternehmenssanierungen
Bei Unternehmenssanierungen spielen auch arbeitsrechtliche Fragen eine zentrale Rolle. Der vorliegende Artikel gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen in diesem Bereich.
OFFENLEGUNG | Neuerungen für Veröffentlichung von Jahresabschlüssen!
Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse nach den maßgeblichen Regelungen des UGB innerhalb von fünf Monaten aufstellen und binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht übermitteln. Demgemäß sind die Abschlüsse zum 31.12.2024 bis spätestens 30.9.2025 offenzulegen. Hiefür sind seit 1.7.2022 besondere Formvorschriften zu beachten, welche kürzlich im Verordnungswege neuerlich geändert wurden (insb. betreffend Struktur und Übermittlungswege). Im nachfolgenden Beitrag bringen wir Sie auf den aktuellen Stand, um eine rechtzeitige und formgerechte Offenlegung der Jahres- und Konzernabschlussdaten zu gewährleisten und negative Säumnisfolgen (Geldstrafen) zu vermeiden.
Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung bei Verrechnung Gesellschafter-Geschäftsführer an die GmbH
Ein 100% Gesellschafter-Geschäftsführer hat Leistungen (Vorarbeiten, Marktforschung, Vertriebs- und Akquisitionstätigkeiten sowie Planungsarbeiten) an die GmbH in Rechnung gestellt („zahlbar prompt, ohne Abzug“) und die darauf entfallende Umsatzsteuer mangels Zuflusses nicht abgeführt. Nach Ansicht des Ges-GF hatte die GmbH nicht über ausreichende Liquidität verfügt und wurde eine Stundung vereinbart. Bei der GmbH wurden die Honorarnoten als Verbindlichkeiten verbucht.












