Checkliste Steuertipps vor Jahresende für international tätige Unternehmen
Die Komplexität und Vernetztheit der internationalen Steuerthemen steigt nach wie vor. Im Tagesgeschäft bleiben oft einige sinnvolle Checks und Reviews liegen. In diesem Beitrag werden stark vereinfachte Steuertipps für international tätige Unternehmen skizziert:
Höhere Hürden für Wohnkredite
Durch die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V), welche seit August 2022 verpflichtend anzuwenden ist, ergeben sich neue Hürden bei der Kreditvergabe von Wohnbaukrediten für Banken und Kreditnehmer. Durch diese neuen Vorschriften sehen sich Kreditinstitute gezwungen, einen größeren Teil der durch die angespannte wirtschaftliche Situation bereits reduzierten Kreditanfragen[1] abzulehnen.
ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Finale Richtlinie endlich veröffentlicht!
Nachdem die österreichische Bundesregierung Ende September d. J. die ersten Details zum geplanten Energiekostenzuschuss für „energieintensive Unternehmen“ präsentiert hatte, wonach für einen Teil der Energiemehrkosten im Zeitraum Februar bis September 2022 unter bestimmten Voraussetzungen Direktzuschüsse iHv bis zu 50 Mio EUR für entsprechend betroffene Unternehmen(sgruppen) gewährt werden sollen, wurden die Förderwerber ziemlich auf die Folter gespannt.
Investitionsfreibetrag ab 2023
Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde zusätzlich zu den bestehenden begünstigten Abschreibungen (degressive, beschleunigte Absetzung für Abnutzung) als weiterer Investitionsanreiz ein Investitionsfreibetrag mit Wirksamkeit ab 1.1.2023 eingeführt. Der neue Investitionsfreibetrag hat zwar gewisse Ähnlichkeiten mit dem bis inklusive des Jahres 2000 gültigen Investitionsfreibetrag, wurde aber in mehreren wesentlichen Punkten an geänderte Erfordernisse angepasst und teilweise vereinfacht.
Kryptowährungsverordnung – Entwurf zur Übernahme von Steuerdaten durch Abzugsverpflichtete
Einkünfte aus Kryptowährungen wurden mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I in die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingegliedert. Das Kernstück der Reform ist der Kapitalertragsteuerabzug (KESt-Abzug) bei Abwicklung über einen inländischen Dienstleister, der ab dem ab 1. Jänner 2024 verpflichtend anzuwenden ist. Für Zeiträume davor, könnte ein freiwilliger KESt-Abzug erfolgen.
Einkünftezurechnung bei Cum-Ex-Trades
Am 28. Juni 2022 hat der VwGH die Frage der ertragsteuerlichen Zurechnung der Dividenden beim kurzfristigen Aktienerwerb und -veräußerung entschieden (VwGH 28.6.2022, Ro 2022/13/0002). Kurze Zeit später wurde das Judikat vom BMF im Entwurf der Information zur Einbehaltung und Rückerstattung von KESt auf Dividenden von börsennotierten Aktiengesellschaften an beschränkt Steuerpflichtige umgesetzt. Die Begutachtungsfrist läuft bis 4. November 2022. Sobald die neue Verwaltungspraxis veröffentlicht wurde, ist sie in sämtlichen offenen Fällen anzuwenden.
Steuerspartipps zum Jahresende 2022
Wie Sie jetzt noch Steuern sparen können! Wo macht es 2022 noch Sinn zu investieren? Die TPA-Steuerexperten haben für Sie hier die besten Steuerspartipps zum Jahresende zusammengesammelt.
Energiekostenzuschuss für Unternehmen – die wesentlichsten Eckdaten
Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen wurde als Gesetz bereits im Juli 2022 veröffentlicht. Die wesentlichen Regelungen werden in einer eigenen Richtlinie erfolgen. Diese entscheidende Richtlinie wurde immer noch nicht veröffentlicht. Darüber hinaus bleibt eine Genehmigung durch die EU-Kommission abzuwarten. Auf Basis der verfügbaren Informationen sowie unter Heranziehung der relevanten EU-Richtlinien und der vergleichbaren Regelung in Deutschland haben wir die wesentlichsten Aspekte kompakt und übersichtlich dargestellt.
Energiekostenzuschuss: Erste Details zur Förderrichtlinie
Gut Ding braucht Weile: Während die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten „Teuerungs-Entlastungspakets“ unter anderem auch Direktzuschüsse für „energieintensive“ Unternehmen angekündigt bzw. Mitte Juni dieses Jahres beschlossen hatte und mit dem „Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz“ Ende Juli dieses Jahres auch bereits die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen wurde, heißt es hinsichtlich der die näheren Details regelnden Förderungsrichtlinie für die teils massiv unter den hohen Energiepreisen leidenden Industrie- und sonstigen Unternehmen noch immer „bitte warten“.
Energiekostenzuschüsse: Hilfe für Energieintensive Unternehmen
Zur Abmilderung der derzeit dramatischen Preissteigerungen in vielen Wirtschafts- und Lebensbereichen, insbesondere im Energiesektor, wurden seitens der österreichischen Bundesregierung bereits mehrere Hilfsmaßnahmenpakete geschnürt, die sukzessive in Gesetzesform gegossen werden. Unter anderem wurden eine Vielzahl von kurzfristigen Maßnahmen zuletzt mit dem sogenannten „Teuerungs-Entlastungspaket“ (BGBl I Nr. 93/2022 vom 30.6.2022) umgesetzt.
Die Abschaffung der kalten Progression
Zur Abmilderung der derzeit dramatischen Preissteigerungen in vielen Wirtschafts- und Lebensbereichen hat die österreichische Bundesregierung bereits mehrere Hilfsmaßnahmenpakete geschnürt, die sukzessive in Gesetzesform gegossen werden. In diesem Zusammenhang soll nunmehr auch die – schon seit vielen Jahren immer wieder diskutierte – Abschaffung der sogenannten kalten Progression in Angriff genommen werden, also jener Effekt von jährlichen automatischen Einkommensteuererhöhungen, der aus dem progressiven ESt-Tarif unter Außerachtlassung einer Inflationsanpassung (Teuerungsrate) resultiert.
Großes Entlastungspaket: Kurzfristige und dauerhafte Maßnahmen zur Abfederung der Teuerungen
Aufgrund der nachhaltig problematischen Preisentwicklung in immer mehr Bereichen und der daraus resultierenden hohen Inflationsraten, hat die Bundesregierung Mitte Juni ein Maßnahmenpaket gegen die Teuerung zur Stärkung der Kaufkraft aller Menschen und auch Unternehmen sowie zur Vermeidung sozialer Härten in Österreich angekündigt. Mit diesem umfangreichen 3. Maßnahmenpaket sollen kurzfristig wirksame Maßnahmen bereits für das laufende Jahr 2022 eine Entlastung von rund EUR 6 Mrd bringen und wird das Gesamtvolumen bis zum Jahr 2026 mit über EUR 28 Mrd angegeben.