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ENERGIEKOSTENZUSCHUSS II | Was ist nach der Voranmeldung zu tun?

(Bild: © iStock/JMidnight Studio)

Huber Katharina  |  Mitterlehner Andreas

Nach langem Warten wurden vor zwei Wochen die ersten Informationen zum Energiekostenzuschuss II veröffentlicht. Bis zum Donnerstag, 02.11.2023 kann noch eine Voranmeldung über den aws Fördermanager vorgenommen werden. Die darauffolgende Antragseinbringung ist ab 09.11.2023 avisiert und nur nach vorheriger Voranmeldung möglich. 

Die Förderungsrichtlinie wurde bis dato noch immer nicht veröffentlicht, hier bedarf es noch der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Damit sind derzeit noch viele Detailfragen zum EKZ II nicht abschließend zu klären. Nachdem für den EKZ II erneut das first come first serve Prinzip zur Anwendung gelangt, sollten Sie jedoch bereits jetzt mit den Vorbereitungen für die Antragserstellung beginnen. Nachfolgend finden Sie auf Basis der bisher bekannten Informationen einen Überblick über die Unterlagen, die Sie bereits jetzt vorbereiten können.

Was Sie nach der Voranmeldung bereits tun können

Förderfähige Energiearten

Gefördert werden Energiemehrkosten für
 
•    Treibstoffe | Strom | Erdgas | Wärme-Kälte-Kosten | Heizöl | Holzpellets und Hackschnitzel    

die im Jahr 2023 angefallen sind. Erheben Sie, welche Energiearten für Sie relevant sind und ob entsprechende Mehrkosten im Vergleich zu 2021 angefallen sind. Auf Basis dieser Informationen können Sie einschätzen, welche Förderstufe (siehe Tabelle unten) von Bedeutung ist.

Rechnungen für Energiemehrkosten aufbereiten

​​​​​​​Für die Ermittlung der tatsächlichen Mehrkosten ist zB bei der Energieart Strom der Arbeitspreis pro kWh (excl. Steuern) aus dem Jahr 2023 dem Vergleichszeitraum 2021 gegenüberzustellen. Diese Informationen können beispielsweise aus den (monatlichen) Abrechnungen entnommen werden. Für die entsprechenden Energiearten können bereits sämtliche Rechnungen des Förderzeitraums und des Vergleichszeitraums (2021) zusammengetragen werden.

Verbrauchsmengen erheben

Relevant für die Berechnung des Energiekostenzuschusses ist ebenfalls die Verbrauchsmenge der jeweiligen Energieart im Förder- sowie Vergleichszeitraum (2023 und 2021). Die entsprechenden Informationen können ebenfalls bereits erhoben werden. Haben Sie den EKZ I oder EKZ I Q4 in Anspruch genommen, wurden diese Daten für 2021 schon aufbereitet.

Berechnung der Förderhöhe

Für die Berechnung der Förderhöhe gehen wir, analog zum EKZ I davon aus, dass hier entsprechende Vorlagen seitens der aws zur Verfügung gestellt werden. Darin sind die Daten zur Verbrauchsmenge sowie die Kosten pro Mengeneinheit zu erfassen und die Förderhöhe wird automatisch berechnet. Es sollten daher keine eigenen Vorlagen zur Berechnung notwendig sein.

Angaben im aws Fördermanager

​​​​​​​Zur Durchführung der Antragstellung muss Ihr Unternehmen über einen Zugang zum aws Fördermanager verfügen. Sollten Sie diesen noch nicht haben, empfehlen wir den Zugang rasch anzulegen. Wir gehen davon aus, dass im Antragsformular erneut allgemeine Angaben zum Unternehmen zu erfassen sind. Viele dieser allgemeinen Daten sind auch bei anderen Förderungen der aws erforderlich und können daher übernommen werden. So wird auch die Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter (getrennt nach weiblichen und männlichen Mitarbeitern) voraussichtlich erneut notwendig sein. Diese Daten können ebenfalls (unserer Ansicht nach auf Basis des letztverfügbaren Jahresabschlusses) im Vorfeld erhoben werden.

Förderobergrenze beachten

Wenn Ihr Unternehmen Teil eines Konzerns ist, stimmen Sie sich gegebenenfalls mit den verbundenen Unternehmen ab, um sicherzugehen, dass die Förderobergrenzen (EKZ I, EKZ I Q4 sowie EKZ II kumuliert) nicht überschritten werden. Vermutlich wird es in der Antragsmaske des aws Fördermanager ein eigens Feld geben, in dem für solche Fälle die gewünschte Förderhöhe angegeben werden kann. Beachten Sie, dass verbundene Unternehmen auch bei den allgemeinen Angaben zum Förderwerber zu erfassen sind.

Fördervoraussetzungen vielfach noch unklar​​​​​​​

Je nach Förderstufe werden auch unterschiedliche Voraussetzungen für die Beantragung des EKZ II verlangt, die es zu überprüfen bzw. einzuhalten gilt. Nachdem die Förderungsrichtlinie noch nicht final vorliegt, bleibt noch abzuwarten, wie diese Voraussetzungen im Detail ausformuliert sind.

  • Erhöhung der Preise (zB Arbeitspreis pro kWh excl. Steuern) des Förderzeitraums im Vergleich zum Vergleichszeitraum um den Faktor 1,5 (Stufe 2-5)​​​​​​​
  • Kriterium der Energieintensität (Stufe 3 und 4)
  • Verpflichtung zum steuerlichen Wohlverhalten (alle Stufen)
  • Selbstverpflichtung zu Energiesparmaßnahmen, Verbot von Gewinnausschüttungen und Beschränkungen von Bonuszahlungen (alle Stufen)
  • Beschäftigungsgarantie bei Zuschüssen von mehr als 2 Mio EUR (inkl. EKZ I sowie EKZ I Q4)
  • Vorliegen eines Betriebsverlust oder eine EBITDA-Absenkung von mind. 40% iVgl zum Jahr 2021 (alle Stufen). Davon ausgenommen sind nur Zuschüsse bis 250.000 EUR in der Basisstufe. 
  • Für nähere Details zu den Voraussetzungen bleibt jedenfalls noch die Veröffentlichung der Förderungsrichtlinie abzuwarten.​​​​​​​

Achtung! Verbindliche Voranmeldung bis 02.11.2023

Wenn Sie für Ihr Unternehmen den EKZ II in Anspruch nehmen möchten, muss bis spätestens 02.11.2023 die Voranmeldung erfolgen. Sofern Sie diese noch nicht durchgeführt haben, beachten Sie bitte die folgenden drei Punkte!

  • Ist Ihr Unternehmen im Jahr 2023, im Vergleich zum Jahr 2021 von Energiemehrkosten betroffen, sollten Sie das Unternehmen für den EKZ II voranmelden.
  • Die Voranmeldung ist in nur wenigen Minuten über den aws Fördermanager möglich und es sind nur wenige Daten notwendig. Das sind insbesondere:
    •  Angabe des Firmenwortlautes
    • Rechtsform
    • Firmenbuchnummer
    • Kontaktdaten im Unternehmen 
  • Geben Sie nach erfolgter Voranmeldung unserem Team zum Thema Förderungen (andreas.mitterlehner@icon.at; katharina.huber@icon.at) kurz Bescheid, dass Sie die Voranmeldung durchgeführt haben. Wir nehmen Sie bei uns in die Bearbeitungsliste auf und senden Ihnen die weiteren Informationen zur Antragserstellung und -einbringung zu

Neue Überbrückungsgarantien für Energiekosten

In den vergangenen Tagen wurde darüber hinaus die Beantragung einer Überbrückungsgarantie für Energiekosten veröffentlicht. Hierbei können kleine und mittlere Unternehmen (KMU lt EU-Definition) eine staatliche Überbrückungsgarantie beantragen. Nähere Details finden sich auf der aws Homepage. Folgende Punkte sollten Sie dazu wissen: ​​​​​​​

  • Fördergegenstand ist die Fremdfinanzierung von Energiekosten (Strom, Erdgas, Treibstoff, Wärme, Kälte, Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel), die im Zeitraum 31.12.2022 bis 30.06.2024 anfallen.
  • Die Garantie der aws beträgt 90 % des Kreditbetrages mit einem maximalen aws-Obligo von 2 Mio EUR (=2.222.222 EUR) 
  • Eine Antragstellung ist nur noch bis 15.11.2023 möglich.
  • Eine Kombination mit dem EKZ II ist explizit möglich.


Nähere Informationen zum EKZ finden Sie auf unserer Homepage oder auf der Seite der AWS​​​​​​​.

​​​​​​​Für Fragen steht Ihnen unser Team zum Thema Förderungen um Andreas Mitterlehner und Katharina Huber gerne zur Verfügung!

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