Kategorie: BFGjournal

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BFG: Umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte & Unionsrecht

Die Pauschalregelung für die Landwirtschaft soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen die Anwendung der normalen Regelung oder der Sonderregelung für Kleinunternehmen auf Schwierigkeiten stoßen würde, von bestimmten oder allen Pflichten zu befreien, denen die unter die normale Mehrwertsteuerregelung fallenden Steuerpflichtigen gewöhnlich unterliegen, und ihnen gleichzeitig einen Pauschalausgleich für ihre Mehrwertsteuer-Vorbelastung zu gewähren.

Allgemein BFG BFGjournal

Bemessung der Glücksspielabgabe bei sonstigen Nummernlotterien

Die Nummernlotterien sind in § 12 GSpG und im § 32 GSpG aus zivilrechtlicher Vertragssicht inhaltsgleich definiert. Der Unterschied besteht darin, dass die Nummernlotterien iSd § 12 GSpG von der Lotterienkonzession umfasst sind und die sonstigen Nummernlotterien iSd § 32 GSpG als jeweilige Veranstaltung gemäß § 36 GSpG bewilligt werden müssen.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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Besteuerung des auf „vorobligatorische“ Beitragszahlungen entfallenden Anteils einer Pensionskassenleistung

Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen zählen nach § 25 Abs 1 Z 2 lit b Satz 1 EStG zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Differenzierung danach, ob die Leistungen der Pensionskasse durch gesetzlich verpflichtende oder aufgrund des Dienstvertrags entrichtete oder freiwillige Beiträge von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern finanziert worden sind, enthält die Bestimmung nicht.

(Bild: © iStock)
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Besteuerung ausbezahlter Pensionskassenguthaben

Zweck der Begünstigung des § 124b Z 53 EStG ist es, die bei einer Pensionsabfindung infolge der Zusammenballung der Bezüge gegenüber einer Rente greifende höhere Progression und damit eintretende höhere Steuerlast durch die steuerliche Befreiung eines Drittels der Abfindung in jenen Fällen abzumildern, in denen der Anwartschaftsberechtigte keine andere Möglichkeit hat, als die Pension in Form einer Pensionsabfindung in Anspruch zu nehmen.