BFG: Kein häusliches Arbeitszimmer bei einem Universtiätslektor
Als Umschulungsmaßnahmen iSd § 16 Abs 1 Z 10 bzw § 4 Abs 4 Z 7 EStG sind nur solche anzusehen, mit denen die Ausübung von nach den zivilrechtlichen Bestimmungen zulässigen Berufen verfolgt wird.
Schätzung der Kfz-Kosten für Familienheimfahrten
Berufliche Fahrtkosten sind mit den tatsächlichen Werten anzusetzen. Das amtliche Kilometergeld bietet nur dann eine taugliche Schätzungsgrundlage, wenn es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht (VwGH 8. 10. 1998, 97/15/0073). Dies gilt auch für Familienheimfahrten im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG (BFG 10. 4. 2019, RV/7104005/2014).
BFG: Überlassung von „Pressefahrzeugen“ durch Fahrzeughändler – tauschähnlicher Umsatz
Gewollte und erwartbare Gegenleistungen bewirken auch dann einen Leistungsaustausch, wenn seitens des leistenden Unternehmers kein Rechtsanspruch darauf besteht und die Gegenleistungen vom Leistungsempfänger freiwillig erbracht werden. Es liegt in derartigen Fällen ein Tausch oder tauschähnlicher Umsatz vor.
BFG: Eigenheim bzw Eigentumswohnung iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG
Ein im Zeitpunkt der Veräußerung nicht parifiziertes Wohnhaus mit drei Wohneinheiten stellt auch dann kein „Eigenheim“ bzw keine „Eigentumswohnung“ iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG dar, wenn das Wohnhaus ursprünglich nur zwei Wohneinheiten umfasst hat, die dritte Wohneinheit erst durch Umbau eines Garagenanbaus entstanden ist und diese dritte Wohneinheit über einen gesonderten Eingang und eine eigene Heizungsanlage verfügt.
BFG: Verlustvortragsgrenze und Auslandsverluste
Die Verlustvortragsgrenze ist auf Nachversteuerungsbeträge von im Verlustvortrag eingegangenen Auslandsverlusten aus vorangegangenen Besteuerungszeiträumen anzuwenden.
BFG: Beurteilung der Liebhaberei bei einem technischen Entwickler
Das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, ist nach § 1 Abs 1 LVO für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. Ob mehrere Betätigungen insgesamt einen einheitlichen Betrieb bzw eine einheitliche Einkunftsquelle darstellen, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Eine danach gebotene getrennte Betrachtung kann eine (bloß) teilweise Liebhabereibeurteilung zur Folge haben.
BFG: Doppelte Haushaltsführung bei unentgeltlicher Mithilfe des Partners?
Die untentgeltliche Mithilfe des/der Partners/in in einem Pferdezuchtbetrieb eines Angehörigen bewirkt keine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den Ort der Berufstätigkeit, weshalb Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten keine abzugsfähigen Werbungskosten iSd § 16 EStG darstellen.
BFG: Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe
Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe bildet nach § 58 Abs 3 GSpG die Gesamtheit aller in Aussicht gestellten Gewinne. Maßgeblich ist der Empfängerhorizont der inländischen Öffentlichkeit und nicht eine Intention oder Mentalreservation des Veranstalters.
BFG: Behandlung einer in einer italienischen Betriebsstätte gehaltenen Beteiligung einer österreichischen Körperschaft an einer italienischen Tochterkörperschaft
Der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, dass, anknüpfend an die Regelungen der Art 7 und 23 DBA Italien, für eine in einer italienischen Betriebsstätte gehaltene Beteiligung einer österreichischen Körperschaft an einer italienischen Tochterkörperschaft die Bestimmungen über die internationale Schachtelbeteiligung und damit verbunden die Bestimmungen über eine allfällige Option zugunsten der Steuerwirksamkeit der Schachtelbeteiligung nicht anzuwenden wären, kann das BFG nicht beitreten.
Vorsteuererstattung bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Enthält eine Rechnung über eine innergemeinschaftliche Lieferung keine UID-Nummer des Empfängers (etwa, weil diese noch nicht vergeben wurde), darf bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen über die Steuerfreiheit keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Eine dennoch ausgewiesene Umsatzsteuer ist beim Empfänger nicht erstattungsfähig.
Abgabenhinterziehungen eines rumänischen Geschäftsmannes; Bemessung der Zusatzstrafe
Der in einem Finanzstrafverfahren zu beachtende Zweifelsgrundsatz nach § 98 Abs 3 FinStrG führt zu einer Differenzierung der Beweislage im Vergleich zu einem korrespondierenden Steuerverfahren: Mag dort zB in Anbetracht besonderer Mitwirkungspflichten des Abgabepflichtigen, etwa bei Auslandssachverhalten …
Nachweis des geringeren gemeinen Wertes iSd § 4 Abs 1 GrEStG
§ 4 Abs 1 GrEStG 1987 (BGBL I 2015/118) stellt darauf ab, dass der nachgewiesene gemeine Wert geringer ist als der nach der GrWV ermittelte Wert, weshalb der Steuerpflichtige grundsätzlich verpflichtet ist, darzulegen, dass der nach der GrWV ermittelte Wert höher ist.







