Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer durch den Geschäftsführer eines Software-Unternehmens
Wird eine Beschwerde im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem BFG insoweit eingeschränkt, dass sie sich nur mehr ausschließlich gegen die Höhe der ausgesprochenen Strafen richtet, ist hinsichtlich der Frage des Vorliegens von Abgabenhinterziehungen laut angefochtenem Erkenntnis Teilrechtskraft eingetreten.
Wiederaufnahme des Verfahrens: Bescheidaufhebung mangels Bekanntgabe eines tauglichen Wiederaufnahmegrundes
Mit der bloßen (jegliche sachverhaltsmäßige Vergleichsgrundlagen vermissen lassenden) Würdigung, dass der Geschäftsführerbezug keinem Fremdvergleich standhalte, werden keine Umstände dargetan, die als Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen wären.
Zurechnung der Einheitswertbescheide für den Rechtsnachfolger auch im ersten Jahr der Gewinnermittlung bindend
Bei unentgeltlicher Übertragung eines Forstbetriebs, Teilbetriebs, ist gemäß § 6 Z 9 lit a EStG Buchwertfortführung gegeben. Die Einheitswertbescheide, die an den Rechtsvorgänger ergangen sind, sind für den Übernehmer des Forstbetriebs bis zur Erlassung neuer Einheitswertbescheide gemäß § 191 Abs 4 BAO maßgebend.
Verspätungszuschlag: Rechtsirrtum des Parteienvertreters ist nicht entschuldbar
Hinsichtlich der „nach subjektiven Verhältnissen zumutbaren Sorgfaltspflicht“ ist an einen – gerade aus dem Grund seiner Fachkompetenz beigezogenen – Parteienvertreter, hier Rechtsanwalt, zu dessen laufender Tätigkeit die Erstellung von Verträgen samt Kenntnis ua der spezifisch anzuwendenden steuerlichen Gesetzesbestimmungen sowie der bezughabenden Rechtslage zu zählen ist, ein höherer Maßstab anzulegen als etwa an eine damit nicht befasste Privatperson.
Verspätungszuschlag: Rechtsirrtum des Parteienvertreters ist nicht entschuldbar
Hinsichtlich der „nach subjektiven Verhältnissen zumutbaren Sorgfaltspflicht“ ist an einen – gerade aus dem Grund seiner Fachkompetenz beigezogenen – Parteienvertreter, hier Rechtsanwalt, zu dessen laufender Tätigkeit die Erstellung von Verträgen samt Kenntnis ua der spezifisch anzuwendenden steuerlichen Gesetzesbestimmungen sowie der bezughabenden Rechtslage zu zählen ist, ein höherer Maßstab anzulegen als etwa an eine damit nicht befasste Privatperson.
Grob fahrlässiger sonstiger Tatbeitrag eines Rechtsanwaltes zu Verkürzungen an Einkommensteuer aus Grundstückstransaktionen
Ein Rechtsanwalt der den von ihm beratenen Verkäufern die unzutreffende Auskunft erteilt, dass in diesem Zusammenhang keine Steuern anfallen würden, weshalb die Vertragsparteien ihre mit den Verkäufen erzielten sonstigen Einkünfte in ESt-Erklärungen nicht offenlegen und dadurch ESt verkürzen, hat fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs 1 FinStrG aF in Form von grob fahrlässigen sonstigen Tatbeiträgen zu verantworten.
Prof. Bettina Spilker im BFGjournal zu Gast
Bettina Spilker über das deutsche und das österreichische Steuerrecht, die Digitalisierung und die Sinnhaftigkeit der Pendlerpauschale in Anbetracht des Umweltschutzes.
Kein Nachweis für die postalische Übermittlung einer per E-Mail dem Finanzamt übermittelten Beschwerde
Kann der steuerliche Vertreter nicht nachweisen, dass er eine dem Finanzamt per Email übermittelte Beschwerde auch auf postalischem Weg sandte, und die Beschwerde auch beim Finanzamt einlangte, so liegt mangels Eingabe noch keine Beschwerde vor, die das BFG zu behandeln hatte.
Veruntreuungen in einer Trafik als „Schadensfall“
Als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs 4 EStG kommen auch finanzielle Einbußen in Betracht, die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen sind, dass sich ein Angestellter durch Diebstahl, Veruntreuung etc widerrechtlich bereichert hat. Allerdings hat der Steuerpflichtige alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um durch deliktische Handlungen verursachte Minderungen seines Betriebsvermögens und damit des steuerpflichtigen Gewinns hintanzuhalten oder durch Ersatzansprüche auszugleichen.
BFG: Aktuelle Rechtssätze zur BAO
Kürzlich ergangene Entscheidungen zu Verlängerungshandlung, Maßnahmenbeschwerde, Wiedereinsetzungsantrag aufgrund Veräumung einer mündlichen Verhandlung und Säumnisbeschwerde.
Beurteilung der Leistungen iZm dem Betrieb eines Video Lotterie Terminals (VLT)
Nach der Rechtsprechung des VwGH und BFG liegt bei derartigen Fällen eines Bündels von Supportleistungen eine Leistung sui generis und weder eine Vermittlungs- noch eine Grundstücksleistung vor. Diese Leistungen sui generis fallen unter die generelle Leistungsortsregelung für Leistungserbringungen an einen Unternehmer und sind somit seit 2010 am Sitz des Leistungsempfängers steuerbar und im Empfangs-MS mit RVC abzurechnen.
BFG: Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung
Die fiktiven Anschaffungskosten entsprechen in aller Regel dem Marktwert.
Der Marktpreis von Mietobjekten orientiert sich am Ertragswert. Der Ertrag ist das Kennzeichen der wirtschaftlichen Nutzung eines Grundstückes. Wertbestimmend ist primär die Überlegung, welchen Ertrag das Grundstück jedem Marktteilnehmer erbringen würde.











