Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
MaHa
TeilnehmerBei einer 4-Tagewoche hast du für das gesamte Arbeitsjahr 20 Tage (5 Wochen x 4 Tage = 20 Urlaubstage) Urlaubsanspruch. Du verbrauchst dabei natürlich nur Urlaubstage für die Tage Mo-Do.
MaHa
TeilnehmerWenn er zu viel Lohnsteuer abgeführt hat, dann bekommt er diese über die Arbeitnehmerveranlagung zurück.
18. Mai 2015 um 8:08 Uhr als Antwort auf: Bin enttäuscht über den Berufsstand der Personalverrechner! #74085MaHa
TeilnehmerJa, mittlerweile mache ich den Job über 4 Jahre.
Aber meinen 1. Job habe ich knapp 1 Woche nach meiner Abschlussprüfung begonnen.15. Mai 2015 um 8:10 Uhr als Antwort auf: Bin enttäuscht über den Berufsstand der Personalverrechner! #74083MaHa
TeilnehmerSorry, aber du scheinst besonderes Pech zu haben.
Ich hatte meine Abschlussprüfung des Personalverrechnerkurses am 26.11..
Bewerbungen habe ich bereits in der „heißen Endphase“ des Kurses geschrieben und hatte auch 3 Bewerbungsgespräche. Am 29.11. hatte ich dann eine fixe Zusage mit Arbeitsbeginn 01.12. Das Bewerbungsgespräch am 30.11. habe ich daraufhin abgesagt (da wäre ich unter den letzten 3 Bewerbern gewesen).
Mein neuer Job umfasste die Personalverrechnung für ca 180 Mitarbeiter (Angestellte und Arbeiter). Ich hatte zwar Ansprechpartner in der Zentrale die mir jederzeit mit Hilfe zur Seite standen und die waren auch für die Endprüfung der Abrechnung zuständig, aber vor Ort war ich alleine.
Nach 3 Jahren wurde die Stelle allerdings leider wegrationalisiert da alles in der Zentrale gemacht wurde.
Einen Monat später hatte ich aber bereits wieder einen neuen Job, der mir allerdings wenig Spaß machte (das Arbeitsumfeld passte einfach nicht) und ich war auf der Suche nach etwas anderem. Nun bin ich seit einem Jahr in meinem neuen Job der mir äußerst viel Spaß macht. Ich bin für knapp 300 Mitarbeiter zuständig und ich mache hier vom Anfang bis zum Ende alles alleine in der PV (bis hin zur Verbuchung der Personalkosten in der FIBU).Du siehst, es kann auch anders gehen!
Schmeiß die Nerven nicht weg und suche weiter.
Geh positiv an die Sache ran, dann wird es auch was. Wenn man schon mit negativer Einstellung zu einem Gespräch geht, dann merkt das dein Gegenüber und das fördert bestimmt keine positive Entscheidung zu deinen Gunsten.MaHa
TeilnehmerIch hatte mal so einen ähnlichen Fall und bekam von der Stmk. GKK die Info „taggenau“ das MV-freie Monat zu berücksichtigen.
Das wäre demnach dann ab dem 24.05.
Wenn du ganz sicher gehen willst ruf bei deiner zuständigen GKK an.MaHa
TeilnehmerIngrid, das habe ich ihn schon vor über einem Monat in seinem anderen (aber gleichen) Beitrag gefragt. Kam keine Antwort … entweder war es dann doch nicht so wichtig, oder er hat die Lösung selbst gefunden.
Ich vermute, er will/wollte sich das Geld, das in der Pensionskasse liegt auszahlen lassen (und nicht das Geld aus der VBV Vorsorgekasse weil das nur ein kleiner Betrag ist wie er schrieb).MaHa
TeilnehmerVielleicht macht es „klick“ wenn ich schreibe „3 Stunden“ – kommst du jetzt von selber drauf? 😉
Ich hatte beim Lernen eher den „AHA-Effekt“ wenn ich es dann mit einem Tipp doch selber rausgefunden habe.MaHa
TeilnehmerHat der Dienstgeber 3 Jahre für dich in die Vorsorgekasse eingezahlt?
Welche Vorsorgekasse meinst du mit „PA/PV“ (du verwendest unterschiedliche Abkürzungen)?MaHa
TeilnehmerNur mit dem Netto wirst du nicht viel anfangen, außer du willst vom netto rückwärts rauf rechnen was das Brutto sein könnte … Wird aber schwierig wenn du nicht weißt ob PP, AVAB, AEAB, Sachbezug oder sonst was zu berücksichtigen ist.
Wieso lässt sich der MA das nicht von seinem Vollzeitdienstnehmer ausrechnen?MaHa
TeilnehmerMeiner Meinung nach brauchst du dafür die abrechnungsrelevanten Daten vom Vollzeit-DV.
Habe so einen Fall aber selbst noch nie gehabt.MaHa
TeilnehmerOb du Anspruch auf Auszahlung deiner Mitarbeitervorsorgekasse hast hängt von der Art des Ausscheidens aus dem Unternehmen ab.
Wie hast wurde das Dienstverhältnis gelöst?MaHa
TeilnehmerIm Pendlerrechner ist meines Wissens nach die „gewöhnliche Arbeitszeit“ einzutragen. Also die Dienstzeiten die wären, wenn du normal arbeitest und nicht auf Dienstreise bist bzw. außernatürliche Arbeiten/Termine erledigst.
MaHa
TeilnehmerEine biochemische Schwangerschaft ist das nicht erst eine Schwangerschaft die per Ultraschall noch nicht festgestellt werden kann? Also ein Urin- oder Bluttest zwar die Schwangerschaft schon anzeigt aber man eben per Ultraschall noch nichts sieht und somit ein Geburtstermin noch nicht wirklich berechnet werden kann.
Ich würde in diesem Fall noch gar keine Meldung an das Arbeitsinspektorat machen, solange ich keine Bestätigung mit einem voraussichtlichen Geburtstermin bekomme (dieser muss dem AI gemeldet werden)MaHa
TeilnehmerMeiner Meinung nach kann nur das aliquotiert werden, was in dem zu aliquotierendem Jahr anfällt. Also nur der Urlaubsanspruch für das Jahr 2014.
Im Jahr 2013 wurden die Urlaubstage vollständig „erarbeitet“.
Zumindest wird das bei uns in der Firma seit jeher so gehandhabt.1. Dezember 2014 um 14:59 Uhr als Antwort auf: Fälligkeit von SZ bei Eintritten nach Fälligkeitsmonat #73987MaHa
TeilnehmerIch kenne es nur so, dass im Falle eines Eintrittes nach dem 1.7. das Urlaubsgeld im Dezember ausbezahlt wird.
-
AutorBeiträge