Elternteilzeit / Urlaub..

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  • #65954
    Sonne1988
    Mitglied

    Hallo.Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

    Ich bin in ElternTZ und arbeite 20stunden – Mo-Do (9-14)
    Wie viel urlaubsanapruch hab ich im Jahr/Monat?

    und die andere Frage wäre wenn ich mir urlaub schreibe ist das dan nur von Mo-Do also schreib ich mir diese Tage urlaub oder auch Fr/Sa.

    Dankeeeee

    #74128
    MaHa
    Teilnehmer

    Bei einer 4-Tagewoche hast du für das gesamte Arbeitsjahr 20 Tage (5 Wochen x 4 Tage = 20 Urlaubstage) Urlaubsanspruch. Du verbrauchst dabei natürlich nur Urlaubstage für die Tage Mo-Do.

    #74129
    Sonne1988
    Mitglied

    Dankeschön für die schnelle Antwort.

    Hab noch eine frage bitte…ich hab heute meinen stundenanzahl zettel bekommen, da ist sozusagen das ganze Monat oben und wie ich gearbeitet hab.

    Meine karenz ging bis 16.7, ich hätte am 17.7 anfangen sollen zum arbeiten(freitag) hab dan gefragt ob auch Montag reicht.
    Wegen ein Tag hab ich mir nichts gedacht.
    (weil mein KBG sowieso zu ende war und ich mit meinen mann versichert war)
    Soo.. jetzt haben sie mir für die zwei Tage urlaub geschrieben, sie haben gemeint anders geht es nicht… wegen Anmeldung?
    Ist das so ok..

    #74130
    Sonne1988
    Mitglied

    Noch dazu arbeite ich ja nie Fr,Sa.

    #74131
    MaHa
    Teilnehmer

    Wenn Fr. und Sa. keine Arbeitstage für dich sind, dann sind es auch keine Urlaubstage.

    #74132
    Sonne1988
    Mitglied

    Ok.. und das hat nichts mit der anmeldung zu tun?
    so hat das Büro gemeint…das man es nicht anders lösen kann.
    ich hätte ja da vom Gesetz her anfangen müssen zum arbeitenm

    #74133
    biggi
    Teilnehmer

    Also ich habe meine MA, die nicht die ganze Woche arbeitet, einfach mit dem 1. Tag nach der Karenz angemeldet, obwohl sie erst später an ihrem 1. vereinbarten Arbeitstag gekommen ist, und die freien Tage einfach so lassen. Da arbeitet sie ja sowieso nie, daher sind auch null Sollstunden in der Zeiterfassung hinterlegt, außerdem „kein Urlaub“.
    Als Urlaubstage rechne ich nur ihre Arbeitstage, in diesem Fall 15 Tage Anspruch (5 Wochen zu 3 Tagen). Urlaubsberechnung in Werktagen (Mo – Sa bzw. 6-Tage-Wo) für Leute, die nicht alle Wochentage arbeiten, finde ich nicht gescheit. Was macht man da bei Urlaub an Einzeltagen?

    Bei Karenzende vor Wochende oder Feiertagen muss man, was ich weiss, mit dem Tag nach der Karenz anmelden, obwohl der Arbeitsbeginn erst am nächsten Werktag ist.

    Alles Gute bei der Klärung

    Biggi

    #74134
    MaHa
    Teilnehmer

    Wenn bei uns eine Dienstnehmerin ihren 1. Arbeitstag nach der Karenz an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag hätte, wird sie trotzdem an dem Tag angemeldet obwohl natürlich erst am nächsten Werktag der erste richtige Arbeitstag ist an dem sie anwesend ist.

    #74135
    Sonne1988
    Mitglied

    Mein erster Tag wäre der Freitag..bzw eben am 2ten Geb, des Kindes.
    Ich habe es dan umändern lassen..also das meine elternteilzeit statt am FR am MO beginnt… und jetzt eben das!

    #74136
    biggi
    Teilnehmer

    War dann nicht vorher schon Teilzeit Mo – Do ausgemacht gewesen?

    Wenn schon, fing Deine Wiederkehr eben mit Deinem freien Tag an und der erste „Anwesenheitstag“ war dann der Montag.

    Biggi

    #74137
    MaHa
    Teilnehmer

    Sonne1988 hat geschrieben:
    > Ich habe es dan umändern lassen..also das meine elternteilzeit statt am FR
    > am MO beginnt…

    Verstehe ich das richtig:
    Von Fr – So hattest du dein normales Vollzeit-Dienstverhältnis nach der Karenz begonnen als Überbrückung bis Beginn Elternteilzeit ab Montag?
    Demnach hättest du Fr. (und Sa. wenn Arbeitstag) normal arbeiten müssen, oder eben Urlaub nehmen. Dann wäre das korrekt.
    Dann wäre die Frage: Warum hast du deine Elternteilzeit nicht direkt anschließend an die Karenz begonnen? Denn wenn in der ETZ nur Mo-Do Arbeitstage sind, dann hätten Fr.-So. als freie (nicht Urlaub!) Arbeitstage gewertet werden müssen.

    Oder habe ich es falsch verstanden?

    #74138
    Sonne1988
    Mitglied

    also..nach der geburt wurde karenz bis 16.7. festgelegt, dh erster Arbeitstag war der 17.7.
    Ich habe dan Elternteilzeit in anspruch genommen und das auch während meiner karenz so abgeschickt…arbeitszeit Mo-Do.
    Versteht ihr mich jetzt:)

    #74139
    Sonne1988
    Mitglied

    Und habe dan einfach gefragt ob ich statt FR ..MO kommen kann? weil Fr, und Sa eh nicht meine arbeitstage sind.

    aber mir fällt jetzt ein ich hab bei elternteilzeit formular bei Beginn montag geschrieben..sie wollten das so haben.
    Wahrscheinlich auch deswegen das sie mir Fr,Sa urlaub schreiben.

    #74140
    biggi
    Teilnehmer

    Karenz geht bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag -> Anmeldung mit 17.8. o.k.
    ETZ-Vereinbarung Mo – Do, daher Freitag arbeitsfrei, daher Arbeitsbeginn Montag – o.k.
    Warum ein arbeitsfreier Fr. Urlaub sein muss, weiss ich nicht. Auch wenn der Urlaub in Werktagen (= Mo – Sa) gerechnet wird, fände ich Urlaub für die sowieso arbeitsfreien Tage nicht o.k. Warum hättest Du arbeiten sollen, wen für Fr. 0 Stunden vereinbart sind und Samstag sowieso frei ist?

    Ich hoffe, Du kannst das aufklären.

    Biggi

    #74141
    Sonne1988
    Mitglied

    Ok danke aufjedenfall.
    ich werd es mal ansprechen, das es doch nicht so ok ist.
    Finde ich auch komisch warum es so ein wird
    ..

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