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biggi aktualisiert.
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18. August 2015 um 16:11 Uhr #65954
Sonne1988
MitgliedHallo.Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen
Ich bin in ElternTZ und arbeite 20stunden – Mo-Do (9-14)
Wie viel urlaubsanapruch hab ich im Jahr/Monat?und die andere Frage wäre wenn ich mir urlaub schreibe ist das dan nur von Mo-Do also schreib ich mir diese Tage urlaub oder auch Fr/Sa.
Dankeeeee
19. August 2015 um 10:40 Uhr #74128MaHa
TeilnehmerBei einer 4-Tagewoche hast du für das gesamte Arbeitsjahr 20 Tage (5 Wochen x 4 Tage = 20 Urlaubstage) Urlaubsanspruch. Du verbrauchst dabei natürlich nur Urlaubstage für die Tage Mo-Do.
19. August 2015 um 14:32 Uhr #74129Sonne1988
MitgliedDankeschön für die schnelle Antwort.
Hab noch eine frage bitte…ich hab heute meinen stundenanzahl zettel bekommen, da ist sozusagen das ganze Monat oben und wie ich gearbeitet hab.
Meine karenz ging bis 16.7, ich hätte am 17.7 anfangen sollen zum arbeiten(freitag) hab dan gefragt ob auch Montag reicht.
Wegen ein Tag hab ich mir nichts gedacht.
(weil mein KBG sowieso zu ende war und ich mit meinen mann versichert war)
Soo.. jetzt haben sie mir für die zwei Tage urlaub geschrieben, sie haben gemeint anders geht es nicht… wegen Anmeldung?
Ist das so ok..19. August 2015 um 14:34 Uhr #74130Sonne1988
MitgliedNoch dazu arbeite ich ja nie Fr,Sa.
24. August 2015 um 10:30 Uhr #74131MaHa
TeilnehmerWenn Fr. und Sa. keine Arbeitstage für dich sind, dann sind es auch keine Urlaubstage.
24. August 2015 um 15:18 Uhr #74132Sonne1988
MitgliedOk.. und das hat nichts mit der anmeldung zu tun?
so hat das Büro gemeint…das man es nicht anders lösen kann.
ich hätte ja da vom Gesetz her anfangen müssen zum arbeitenm24. August 2015 um 16:10 Uhr #74133biggi
TeilnehmerAlso ich habe meine MA, die nicht die ganze Woche arbeitet, einfach mit dem 1. Tag nach der Karenz angemeldet, obwohl sie erst später an ihrem 1. vereinbarten Arbeitstag gekommen ist, und die freien Tage einfach so lassen. Da arbeitet sie ja sowieso nie, daher sind auch null Sollstunden in der Zeiterfassung hinterlegt, außerdem „kein Urlaub“.
Als Urlaubstage rechne ich nur ihre Arbeitstage, in diesem Fall 15 Tage Anspruch (5 Wochen zu 3 Tagen). Urlaubsberechnung in Werktagen (Mo – Sa bzw. 6-Tage-Wo) für Leute, die nicht alle Wochentage arbeiten, finde ich nicht gescheit. Was macht man da bei Urlaub an Einzeltagen?Bei Karenzende vor Wochende oder Feiertagen muss man, was ich weiss, mit dem Tag nach der Karenz anmelden, obwohl der Arbeitsbeginn erst am nächsten Werktag ist.
Alles Gute bei der Klärung
Biggi
24. August 2015 um 17:01 Uhr #74134MaHa
TeilnehmerWenn bei uns eine Dienstnehmerin ihren 1. Arbeitstag nach der Karenz an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag hätte, wird sie trotzdem an dem Tag angemeldet obwohl natürlich erst am nächsten Werktag der erste richtige Arbeitstag ist an dem sie anwesend ist.
24. August 2015 um 19:48 Uhr #74135Sonne1988
MitgliedMein erster Tag wäre der Freitag..bzw eben am 2ten Geb, des Kindes.
Ich habe es dan umändern lassen..also das meine elternteilzeit statt am FR am MO beginnt… und jetzt eben das!25. August 2015 um 8:07 Uhr #74136biggi
TeilnehmerWar dann nicht vorher schon Teilzeit Mo – Do ausgemacht gewesen?
Wenn schon, fing Deine Wiederkehr eben mit Deinem freien Tag an und der erste „Anwesenheitstag“ war dann der Montag.
Biggi
25. August 2015 um 8:13 Uhr #74137MaHa
TeilnehmerSonne1988 hat geschrieben:
> Ich habe es dan umändern lassen..also das meine elternteilzeit statt am FR
> am MO beginnt…Verstehe ich das richtig:
Von Fr – So hattest du dein normales Vollzeit-Dienstverhältnis nach der Karenz begonnen als Überbrückung bis Beginn Elternteilzeit ab Montag?
Demnach hättest du Fr. (und Sa. wenn Arbeitstag) normal arbeiten müssen, oder eben Urlaub nehmen. Dann wäre das korrekt.
Dann wäre die Frage: Warum hast du deine Elternteilzeit nicht direkt anschließend an die Karenz begonnen? Denn wenn in der ETZ nur Mo-Do Arbeitstage sind, dann hätten Fr.-So. als freie (nicht Urlaub!) Arbeitstage gewertet werden müssen.Oder habe ich es falsch verstanden?
25. August 2015 um 15:33 Uhr #74138Sonne1988
Mitgliedalso..nach der geburt wurde karenz bis 16.7. festgelegt, dh erster Arbeitstag war der 17.7.
Ich habe dan Elternteilzeit in anspruch genommen und das auch während meiner karenz so abgeschickt…arbeitszeit Mo-Do.
Versteht ihr mich jetzt:)25. August 2015 um 15:36 Uhr #74139Sonne1988
MitgliedUnd habe dan einfach gefragt ob ich statt FR ..MO kommen kann? weil Fr, und Sa eh nicht meine arbeitstage sind.
aber mir fällt jetzt ein ich hab bei elternteilzeit formular bei Beginn montag geschrieben..sie wollten das so haben.
Wahrscheinlich auch deswegen das sie mir Fr,Sa urlaub schreiben.25. August 2015 um 16:23 Uhr #74140biggi
TeilnehmerKarenz geht bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag -> Anmeldung mit 17.8. o.k.
ETZ-Vereinbarung Mo – Do, daher Freitag arbeitsfrei, daher Arbeitsbeginn Montag – o.k.
Warum ein arbeitsfreier Fr. Urlaub sein muss, weiss ich nicht. Auch wenn der Urlaub in Werktagen (= Mo – Sa) gerechnet wird, fände ich Urlaub für die sowieso arbeitsfreien Tage nicht o.k. Warum hättest Du arbeiten sollen, wen für Fr. 0 Stunden vereinbart sind und Samstag sowieso frei ist?Ich hoffe, Du kannst das aufklären.
Biggi
25. August 2015 um 17:49 Uhr #74141Sonne1988
MitgliedOk danke aufjedenfall.
ich werd es mal ansprechen, das es doch nicht so ok ist.
Finde ich auch komisch warum es so ein wird
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