MaHa

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  • als Antwort auf: Betriebsrat #73979
    MaHa
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    Ich persönlich würde mich da auch fragen, ob der Betriebsrat die Interessen der Mitarbeiter oder der Geschäftsführung vertritt ❓

    als Antwort auf: Ende Pflichtversicherung #73972
    MaHa
    Teilnehmer

    Pro 3 Tage rechnen wir 4 Tage dazu um auf die volle Woche zu kommen.
    Wurde das DV zb. mit 31.10.2014 gelöst endet die SV 23.11.2014 (11:3=3 also plus 3×4=12 Fülltage ergibt 11+12=23)

    als Antwort auf: GPLA – fehlende Gleitzeitvereinbarung #73962
    MaHa
    Teilnehmer

    Nachdem eine GPLA-Prüfung bis zu 5 Jahre rückwirkend stattfinden kann, sehe ich keinen Grund warum sie nicht die letzten 3 Jahre nachrechnen sollte.

    als Antwort auf: Freiwillige Abfertigung bei Abfertigung NEU #73911
    MaHa
    Teilnehmer

    Hatte diesen Fall erst kürzlich und mich mit der Wirtschaftskammer in Verbindung gesetzt.
    Die Auskunft die ich bekam war, dass eine freiwillige Abfertigung im System neu wie folgt behandelt wird:
    LSt – wie laufender Bezug (erhöht das Jahressechstel nicht!)
    SV – frei
    DB – pflichtig
    DZ – pflichtig
    KommSt – pflichtig

    als Antwort auf: SZ u. gebrochene Abrechnung #73905
    MaHa
    Teilnehmer

    Hallo Daniela,

    ich berechne das UG und auch die WR immer „taggenau“:
    1773,99/365*17= 82,62 pro SZ

    als Antwort auf: Pfändung bei Sachbezug #73902
    MaHa
    Teilnehmer

    Vielen herzlichen Dank Hr. Kraft!

    als Antwort auf: PKW-Sachbezug ab 01.03.2014 #73892
    MaHa
    Teilnehmer

    Das ist korrekt, der „neue“ Sachbezug macht seit 01.03.2014 Eur 705,00 für das genannte Fahrzeug aus.

    als Antwort auf: KV-Vorrückung im Karenz #73877
    MaHa
    Teilnehmer

    Vielen Dank für ihre Antwort Hr. Kraft!
    Ja, im KV ist die Anrechnung von 10 Monaten vorgesehen.

    als Antwort auf: Zählen Lehrjahre zu Dienstjahre für Kündigung? #73653
    MaHa
    Teilnehmer

    ingridB hat geschrieben:
    > Streng genommen liegt m. E. während der Lehrzeit keine Dienstzeit vor,
    > sondern eben „nur“ Ausbildungszeit.

    Genau so seh ich das auch. Während der Lehrzeit gilt auch nicht das Angestelltengesetz sondern das Berufsausbildungsgesetz – Zwei „verschiedene Paar Schuhe“ meiner Meinung nach.

    Danke!

    als Antwort auf: Zählen Lehrjahre zu Dienstjahre für Kündigung? #73651
    MaHa
    Teilnehmer

    Vielen Dank für deine Antwort Ingrid.

    Nein, der Kollektivvertrag gibt da keine Besserstellung zum Angestelltengesetz her und auch im Dienstvertrag gibt es dazu nichts.
    Das Rechtsservice der Wirtschaftskammer sieht es ebenso.

    Einzig die GPA hat dem Betriebsrat folgende Info gegeben:

    Zitatanfang
    „… gemäß § 10 sind die Bestimmungen des AngG für die Kündigungsfristen heranzuziehen. Der Kommentar des AngG besagt, dass Dienstjahre i. S. der Bestimmung die ununterbrochenen Zeiten des aufrechten Bestehens des Arbeitsverhältnisses beim nämlichen Arbeitgeber sind. In die für die Kündigungsfrist maßgebliche Dienstzeit gehören auch solche Zeiträume, die vertraglich angerechnet wurden.

    Vertraglich angerechnet wurden aber nur zwei Jahre im § 17 Abs 6.a für die Einstufung (hier bezogen auf eben nur die Einstufung und nicht allgemein). Gleichzeitig gibt es im KV aber auch keinen Ausschluss der Anrechnung der Lehrzeit auf die Kündigungsfristen. So könnte man es probieren i. S. oben angeführter Kommentierung.“
    Zitatende

    LG

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