MV Beitrag ab wann

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren von biggi.
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    Beiträge
  • #65916
    TanjaSch
    Mitglied

    Hallo an alle!

    Hab einen DN der vom 25.03 bis 27.03 gearbeitet hat, also keine MV beitragspflichtig (da kürzer als 1 Monat).
    Jetzt arbeitet er ab 27.04. bis 02.06 durchgehend. Ist er jetzt ab 27.04. oder ab 27.05 beitragspflichtig?

    Bitte um Hilfe!

    LG

    #74066
    MaHa
    Teilnehmer

    Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall und bekam von der Stmk. GKK die Info „taggenau“ das MV-freie Monat zu berücksichtigen.
    Das wäre demnach dann ab dem 24.05.
    Wenn du ganz sicher gehen willst ruf bei deiner zuständigen GKK an.

    #74067
    biggi
    Teilnehmer

    Was ich weiss, kann man DV ohne MV „vergessen“ und beim Neuen ganz normal nach 1 Monat (hier 27.5., also taggenau wie MaHa schrieb) Beiträge zahlen. Ein weiteres DV, das vor dem 2.6.16 beginnt und länger als 1 Monat dauert, ist dann gleich MV-pflichtig.

    Viel Erfolg

    Biggi

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