Liebes Forum Team,
vorab ein gutes neues Jahr und nicht zu viele Änderungen in unserem Bereich 🙂 (=ein frommer Wunsch :)).
Ich habe folgende Frage:
Ich bekam von einer AN eine Bestätigung in der steht, d. bei der AN eine biochemische Schwangerschaft besteht. Weiter nichts.
Hat jemand schon Erfahrung mit solch einer „Schwangerschaft“?
Genießt die AN ab der Meldung sofort den gesamten Schutz lt. Mutterschutzgesetz?
Um eine Meldung beim Arbeitsinspektorat zu machen (die sie gerne umgehend in Kopie hätte) brauche ich doch auch einen Geburtstermin, oder?
Wenn sie körperlich etw. „schwerer“ arbeitet und auf einen Ersatzarbeitsplatz besteht, wir aber keinen haben, müssen wir ihr dann bis zum Mutterschutz unter Freistellung ihren Lohn bezahlen? oder muss sie eine ärztl. Bestätigung bringen bez. Arbeitsverbot bringen und geht dann in vorzeitigen Mutterschutz?
Ich fand zu dem Thema nicht wirklich was in der Fachliteratur, wenn ihr schon mal Erfahrung mit dem Thema hattet würd ich mich über Infos freuen.
Danke und noch einen schönen Feiertag
Dani