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MaHa
TeilnehmerWillst/musst du zwingend händisch rechnen?
Ich nehme in so einem Fall den Online Brutto-Netto-Rechner: http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner.html da kann man von Brutto auf Netto umstellen und bekommt so für das Nettogehalt das Brutto errechnet.MaHa
TeilnehmerVielleicht verstehe ich dich falsch, aber wegen Krankenentgelt fällt man meiner Meinung nach nicht in die Geringfügigkeit. Es ist weiterhin ein Vollversicherten-DV da der DN einen Ausgleich zu den 50% die der DG bezahlt bekommt und so auf seine knapp 100% kommt.
Auch wird ein Vollversicherten-DV nicht zu einem Geringfügigen-DV wegen eines gebrochenen Abrechnungsmonates.MaHa
TeilnehmerKann mir hierbei wirklich niemand helfen? 😥
Der Autokauf steht nun unmittelbar bevor, und die Frage ist, ob es sich für den Dienstnehmer lohnt wenn er jetzt etwas dazu bezahlt und das Auto nach 5-6 Jahren wieder verkauft wird, ob er da einen Teil seiner Kostenbeteiligung (zb.: 3.000,- von den 10.000,- mit denen er sich beteiligt hat) bekommen kann. Und wenn ja, ob für diese Rückerstattung lohnverrechnerische Kosten (SV, LSt) anfallen.MaHa
TeilnehmerBei uns werden dann diese 10 bzw. 18 Minuten von deinem Beispiel, als Pause abgezogen (macht die Zeiterfassung automatisch, da gesetzl. nach 6 Std. die Pause sein muss).
Da bei uns Rauch-/Kaffeepausen nicht ausgestempelt werden müssen hat sich da auch nur selten jemand beschwert darüber, da man (wenn man zu sich selbst ehrlich ist) diese 10 Minuten bestimmt irgendwann mal an dem Tag Pause gemacht hat.MaHa
TeilnehmerMan kann nicht pauschal sagen dass jemand der mehr Lohnsteuer bezahlt auch mehr zurück bekommen „muss“.
Es kommt auf viele unterschiedliche Faktoren an und diese sind mit den getätigten Angaben nicht einsehbar.Wenn sie an der Korrektheit ihrer Arbeitnehmerveranlagung zweifeln würde ich vorschlagen dass sie sich damit entweder bei der Arbeiterkammer oder direkt im Finanzamt beraten lassen.
MaHa
TeilnehmerIch würde dem Magistrat auf ein formloses Mail keine Antwort geben.
Auch das Magistrat muss meiner Meinung nach den ordentlichen Weg übers Gericht gehen. Wer garantiert mir, dass der Magistratsmitarbeiter tatsächlich befugt ist solche Informationen einzuholen und es nicht nur ein neugieriger Bekannter des Dienstnehmers.Das ist nur meine Meinung, ob man es rechtlich darf/muss müsste ich selbst erst nachschlagen bzw. nachfragen. Aber vielleicht hat noch jemand eine rechtlich sichere Antwort.
MaHa
TeilnehmerAm Besten wirst du da beraten sein wenn du dich um ein Einzelcoaching umsiehst zb. bei Rainer Kraft oder Wilhelm Kurzböck. Oder du fragst bei der Wifi nach einem Vortragenden der ein Einzelcoaching anbietet.
7. Januar 2016 um 16:37 Uhr als Antwort auf: Sachbezug Firmen PKW, Abzug vom Brutto bzw. Nettolohn #74203MaHa
TeilnehmerIch verstehe deine Frage nicht … der Sachbezug für den PKW wird nicht vom Geldwert abgezogen.
Aber es werden Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer vom Sachbezugswert berechnet.1. Dezember 2015 um 8:38 Uhr als Antwort auf: Urlaub umrechnen bei Umstieg auf Altersteilzeit #74193MaHa
TeilnehmerEin Urlaubstag ist ein Arbeitstag egal wie viele Stunden der Arbeitstag hat.
Wir rechnen Urlaube wertneutral um wenn sich die Arbeitstage pro Woche ändern (Tageweise nicht Stundenweise, aber bei uns gibt es auch keinen stundenweisen Urlaubskonsum da könnte es dann evtl. anders sein).MaHa
TeilnehmerKann es sein dass sie eine Entfernungsbeihilfe erhält?
Die kann man vom AMS erhalten wenn man bereit ist einen etwas weiter entfernen Job anzunehmen. Aber ich glaube mal gelesen zu haben dass man da max. 200,- bekommt, also nicht die von dir erwähnten 350,-.MaHa
TeilnehmerSonne1988,
wenn sie dich bzgl. Urlaub „über den Tisch gezogen“ haben, dann achte darauf dass du für die Tage zwischen Ende Karenz und Beginn ETZ (also Freitag bis Sonntag) als Vollzeitkraft entlohnt wirst!Siedelurlaub steht im Kollektivvertrag wie biggi schon angesprochen hat. Welchem Kollektivvertrag du unterliegst sollte in deinem Dienstvertrag stehen.
MaHa
TeilnehmerBeginn Elternteilzeit müsste lt. Antrag der 17.7. sein, weil an dem Tag die Anmeldung nach der Karenz erfolgt.
Wenn Beginn Elternteilzeit der 20.07. ist, dann ist die Zeit vom 17.07. bis 20.07. das „alte Dienstverhältnis“ wie vor der Karenz. Daher wohl auch der Urlaubsabzug. Wenn die Zeit vom 17.07. bis 20.07. als normales Dienstverhältnis gezählt werden, dann muss auch die Abrechnung dementsprechend erfolgen (Gehalt für das gewertete (Vollzeit-?)Dienstverhältnis).MaHa
TeilnehmerSonne1988 hat geschrieben:
> Ich habe es dan umändern lassen..also das meine elternteilzeit statt am FR
> am MO beginnt…Verstehe ich das richtig:
Von Fr – So hattest du dein normales Vollzeit-Dienstverhältnis nach der Karenz begonnen als Überbrückung bis Beginn Elternteilzeit ab Montag?
Demnach hättest du Fr. (und Sa. wenn Arbeitstag) normal arbeiten müssen, oder eben Urlaub nehmen. Dann wäre das korrekt.
Dann wäre die Frage: Warum hast du deine Elternteilzeit nicht direkt anschließend an die Karenz begonnen? Denn wenn in der ETZ nur Mo-Do Arbeitstage sind, dann hätten Fr.-So. als freie (nicht Urlaub!) Arbeitstage gewertet werden müssen.Oder habe ich es falsch verstanden?
MaHa
TeilnehmerWenn bei uns eine Dienstnehmerin ihren 1. Arbeitstag nach der Karenz an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag hätte, wird sie trotzdem an dem Tag angemeldet obwohl natürlich erst am nächsten Werktag der erste richtige Arbeitstag ist an dem sie anwesend ist.
MaHa
TeilnehmerWenn Fr. und Sa. keine Arbeitstage für dich sind, dann sind es auch keine Urlaubstage.
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