BFG: Das EnAbgVergG und „im Sinne des“ vs „gemäß“
Da die bescheidmäßige Vorschreibung der Tier- und Fleischuntersuchungsgebühren durch das Land Steiermark in Vollziehung der entsprechenden Gesetze erfolgt und damit das Land Steiermark…
VwGH: Überlassung eines Wohngebäudes an Gesellschafter
Im Bereich der Überlassung von Wohngebäuden durch eine Körperschaft an ihre Gesellschafter bzw an Personen, die den Gesellschaftern nahestehen, sind in rechtlicher Hinsicht mehrere dem Vorsteuerabzug allenfalls entgegenstehende Konstellationen zu unterscheiden.
VwGH: Aufeinandertreffen von echter und unechter Steuerbefreiung im UStG
In diesem Fall erzielte der Revisionswerber, der als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG unecht steuerbefreit war, Umsätze durch die Vermietung von Wohnungen, wobei ein Teil dieser Vermietungen die Voraussetzungen der echten Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 6 lit d Spiegelstrich 4 UStG erfüllte. Eine unechte Steuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug aus, eine echte Steuerbefreiung hingegen nicht.
BFG: Veräußerung einer vermieteten Parkplatzbefestigung als Veräußerung einer Betriebsvorrichtung umsatzsteuerpflichtig
Die Veräußerung einer Parkplatzbefestigung stellt eine umsatzsteuerpflichtige Veräußerung einer Betriebsvorrichtung dar, auch wenn die Parkplatzbefestigung zunächst im Rahmen eines Einzelunternehmens vermietet und nach einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen bis zur Veräußerung privat vermietet wurde. Die Veräußerung ist daher nicht gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG umsatzsteuerfrei (Rechtslage vor dem 1. 1. 2017).
BFG: Übergabe von privaten Sammlungsstücken an einen Händler im Rahmen einer kommissionsähnlichen Vereinbarung ist nicht steuerbar
Die bloße Übergabe und einmalige Erteilung eines Auftrags an einen Händler zum Verkauf einer privaten Sammlung im Namen des Händlers (kommissionsähnliche Vereinbarung) ohne weitere aktive Vertriebsmaßnahmen des Sammlers begründet keine wirtschaftliche Tätigkeit des Sammlers.
VwGH: „Umsatz gegen Entgelt“ nach EuGH-Rechtsprechung
Nach § 4 Abs 1 UStG wird der Umsatz im Falle des § 1 Abs 1 Z 1 UStG nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Dieses Entgelt muss keine äquivalente Gegenleistung darstellen.
BFG: Reihengeschäfte, Vorsteuerabzug und Insolvenz
Hat der Leistende zu Unrecht Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, aber nicht abgeführt, geht für den Fall, dass der Leistungsempfänger brutto gezahlt hat, der Leistende jedoch inzwischen insolvent geworden ist, der Rückersatzanspruch des Leistenden nicht auf den Leistungsempfänger über.
BFG: Umsatzsteuerrechtliche Qualifikation von Pressekombinationsprodukten
Die Unterhaltung durch den Konsum von audiovisuellen Medien ist nicht als spezieller gemeinsamer Bedarf einer TV-Programmzeitschrift und einer DVD anzusehen, der dazu führt, dass diese Produkte als Warenzusammenstellung einem einheitlichen Umsatzsteuersatz unterliegen.
Ausdrückliche schriftliche Erklärung notwendig für Verzicht gemäß § 22 Abs 6 UStG
Ein gemäß § 22 UStG pauschalierter Landwirt hat bei Überschreiten der Erwerbsschwelle gemäß Art 1 Abs 4 Z 1 lit b iVm Z 2 UStG den innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern. Er ist aber mit den damit zusammenhängenden Vorsteuern gemäß § 22 UStG abpauschaliert.
VwGH: Steuerschuld bei Bauleistungen gemäß § 19 Abs 1a UStG
In diesem Fall wurde eine GmbH mit der Durchführung von Trockenbauarbeiten beauftragt. Auf der Schlussrechnung vermerkte die GmbH, dass die Umsatzsteuerschuld gemäß § 19 Abs 1a UStG auf die Leistungsempfängerin übergeht. In § 19 Abs 1a UStG hat der nationale Gesetzgeber den Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger von Bauleistungen daran geknüpft, dass der Empfänger entweder ein Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung einer Bauleistung beauftragt ist, oder ein Unternehmer, der üblicherweise selbst Bauleistungenerbringt.
VwGH: Berichtigung von UID-Nummern und EuGH-Rechtsprechung
Zur Richtlinie 2009/69/EG zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr judiziert der EuGH, dass die infolge der Änderung durch die Richtlinie 2009/69/EG in Art 143 Abs 2 lit b MwStSyst-RL genannte Pflicht des Importeurs, die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers anzugeben, nicht als eine materielle Voraussetzung für die Befreiung angesehen werden kann, sondern nur darauf abzielt, Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Befreiung zu beseitigen.
Europäische Kommission: Klage gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros
Die Kommission hat am 6. 6. 2019 beschlossen, Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil es die besonderen Mehrwertsteuervorschriften für Reisebüros nicht ordnungsgemäß anwendet.