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BMF: Informationen zu Aufzeichnungspflichten für Plattformen

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Das BMF hat auf seiner Homepage unter „Aktuelle Informationen“ Informationen zu Aufzeichnungspflichten für Plattformen veröffentlicht, da mit 1. 1. 2020 gemäß § 18 Abs 11 UStG neue Aufzeichnungspflichten für Plattformen gelten, wenn sie andere Unternehmer dabei unterstützen, Lieferungen oder Dienstleistungen zu erbringen.

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