Kategorie: Sachgebiete

Verfahren
Allgemein BFG BFGjournal

Neues Verfahrensrechtliches vom BFG

Nach der Rechtsprechung des VwGH hat ein Antrag auf Wiederaufnahme – bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen – insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel „neu hervorgekommen sind“. Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs 1 lit b iVm § 303 Abs 2 lit b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist.

(Bild: © iStock)
Laufender Bezug

Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

Lange Zeit galt es als fraglich, ob sie nun kommt oder nicht – die mehrfach verschobene Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM). Jetzt biegt dieses Megaprojekt, welches die Abwicklung der monatlichen Personalver­rechnung jedenfalls revolutioniert, aber in die Zielgerade. Mehrjährige Vorbereitungsarbeiten der Sozial­versicherung und Lohnsoftwareanbieter haben den Weg geebnet und stellen die Inbetriebnahme dieser systemweiten Umstellung per 1. 1. 2019 sicher. Ein Beitrag von Christian Artner.

Cum-Ex
Finanzstrafrecht International Internationales Steuerrecht

Neue Masche bei Cum-Ex-Steuerbetrug regt Finanz in Deutschland auf

Berlin (APA/dpa) – In Deutschland bahnt sich ein neuer Betrugsskandal mit dubiosen Aktiengeschäften zu Lasten der Steuerzahler an. Nach Recherchen von WDR und „Süddeutscher Zeitung“ geht die Staatsanwaltschaft Köln einer bisher unbekannten Masche nach, mit der Banker und Aktienhändler Millionen deutscher Steuergelder ergaunert haben könnten. Der Trick solle auf „Phantom-Papieren“ basieren.

(Bild: © iStock)
Sonderzahlung

Wegfall der Bonus-Malus-Regelungen

Da die festgelegten Zielwerte hinsichtlich der Beschäftigung von älteren Dienstnehmern zum Stichtag 30. 6. 2017 überschritten wurden, wurden nun auch die gesetzlichen Regelungen zum nicht in Kraft getretenen Bonus-Malus-Modell einschließlich der Informations- und Beratungs­pflichten der Wirtschaftskammern mit 30. 6. 2018 im Rahmen des Budgetbegleit­gesetzes 2018 aufgehoben.

Sachbezugs­werteVO
Sachbezug

Änderung der Sachbezugs­werteVO – Sachbezug für arbeitsplatznahe Unterkunft

Seit 1. 1. 2013 wurde für arbeitsplatznahe Unterkünfte bis 30 m 2, die kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt wurden, kein Sachbezug zum Ansatz gebracht, wenn „ die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienst­verhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers gelegen ist.“ Mit einer Änderung der Sachbezugs­werteVO entfallen die streng ausgelegten und impraktikablen Kriterien hinsichtlich Dienstwohnungen.

Altersteilzeit
Abfertigung Ende Dienstverhältnis Laufender Bezug Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Antrittsalter für die Altersteilzeit

Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2018-2019, wurde der Zugang zur Altersteilzeit neu geregelt: Altersteilzeitgeld gebührt für längstens fünf Jahre für Personen, die das Regelpensionsalter vor Ablauf des Jahres 2018 nach spätestens sieben Jahren, ab 2019 nach spätestens sechs Jahren und ab 2020 nach spätestens fünf Jahren vollenden. Somit wird ab 1. 1. 2019 der frühestmögliche Zugang zur Altersteilzeit von sieben auf sechs Jahre vor dem Regelpensionsalter und ab 1. 1. 2020 auf fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter verkürzt.

(Bild: © iStock)
Laufender Bezug

Anwendung der Kassenstaatsregel auf eine liechtensteinische Musikschule?

Im vorliegenden Erkenntnis des BFG war strittig, ob die Einkünfte eines in Österreich ansässigen Musikschullehrers aus der Beschäftigung an einer Musikschule in Liechtenstein (einer Stiftung des öffentlichen Rechts) gemäß Art 15 Abs 4 DBA Liechtenstein in Österreich oder gemäß Art 19 Abs 1 DBA Liechtenstein in Liechtenstein steuer­pflichtig waren. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.

Bonus kann so schon während des Jahres lukriert werden. (Bild: © iStock)
Allgemein Lohnsteuer

Familienbonus: Formular steht ab sofort zur Verfügung

Wien (APA) – Der Weg zum Familienbonus wird erleichtert. Wer schon ab Jänner über die Lohnverrechnung profitieren will, muss lediglich ein Formular namens E 30 ausfüllen und dem Arbeitgeber unterschrieben übermitteln. Dieses Formular ist ab sofort auf der Homepage des Finanzministeriums verfügbar (bmf.gv.at „Formulare“).