Kategorie: Sachgebiete

(Bild: © iStock)
Allgemein BFG BFGjournal

Empfängerbenennung nach § 162 BAO

Maßgeblichkeit der (auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Wege der freien Beweiswürdigung zu lösenden) Sachverhaltsfrage, ob die Rechnungsaussteller die Erbringer der in Rechnung gestellten Leistungen an den Beschwerdeführer und somit die Empfänger der abgesetzten Beträge waren.

(Bild: © iStock)
Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Ist jede Teilzeitbeschäftigung Elternteilzeit?

In der Praxis beschäftigt immer wieder die Frage, ob eine bloß als Teilzeit bezeichnete Teilzeit­vereinbarung zur Kinderbetreuung als (kündigungsgeschützte) Elternteilzeit zu qualifizieren ist. So hat der OGH in einer Entscheidung bekräftigt, dass jede Teilzeitbeschäftigung, die der Betreuung von Kindern bis zum vierten oder siebten Lebensjahr dient, als Elternteilzeit im Sinne des MSchG/VKG zu qualifizieren ist. Ein Beitrag von Judith Morgenstern.

Verfahren
BFG BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

BFG zur Bindung an Strafurteile

Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt.

Europäische Kommission
Allgemein International

Herbstpaket der Europäischen Kommission

Die Kommission legt die wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten der EU für 2019 dar. Zudem präsentiert sie die Stellungnahmen zu den vorläufigen Haushaltsplänen und bestätigt, dass im Falle Italiens ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt vorliegt. Erstmals ist auch Griechenland in das Europäische Semester eingebunden.

Ende Dienstverhältnis

Verjährung von Zulagen

Der Anspruch auf Geldleistungen verjährt im Regelfall nach drei Jahren. Vergleichsver­handlungen stellen zwar einen Hemmungsgrund dar, aber nur, wenn diese Verhandlungen von beiden Seiten ernsthaft geführt werden. Im Ergebnis darf sich der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung von Forderungen daher – wie ein aktuelles Beispiel zeigt – nicht zu lange Zeit lassen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.