Meritorische Entscheidung durch das Verwaltungsgericht nach formaler Beschwerdevorentscheidung
(B. R.) – Ist die Beschwerde weder zurückzuweisen, noch als zurückgenommen oder gegenstandslos zu erklären, noch die Sache nach Aufhebung der angefochtenen Bescheide an die Abgabenbehörde zurückzuverweisen, hat das BFG gemäß § 279 BAO in der Sache selbst zu entscheiden.
BFG: Vorfrageentscheidungen und EuGH-Urteile
Bei Rechtsmitteln, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über das Rechtsmittel gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden.
VfGH hebt unter Frist Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 auf
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 unter Fristsetzung bis 31. 12. 2019 als verfassungswidrig aufgehoben. Das Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 sieht vor, dass die Flächenwidmungspläne der Gemeinden elektronisch kundzumachen sind und dass diese Kundmachung der Landesregierung obliegt.
Einkommensschere zwischen Frauen und Männern nach wie vor groß
Frauen verdienen in Österreich nach wie vor deutlich weniger als Männer. Dem aktuellen Einkommensbericht des Rechnungshofs zufolge, der am 27. 3. 2019 im Nationalrat diskutiert wurde, betrug das mittlere Fraueneinkommen nur 63 % des Männereinkommens, was in der Debatte vor allem die Frage aufwarf, wie die Einkommensschere zu schließen sei. Im Mittelpunkt standen dabei die Themen Teilzeit und Kinderbetreuung.
BFG: Bemessungsgrundlage und Entstehen der Steuerschuld
Die Grunderwerbsteuer sieht bei unentgeltlichen Grundstückserwerben als Bemessungsgrundlage „fixe Größen“ wie Grundstückswert oder Einheitswert vor, die Steuerschuld entsteht idR mit dem Verpflichtungsgeschäft.
Bemessung der Glücksspielabgabe bei sonstigen Nummernlotterien
Die Nummernlotterien sind in § 12 GSpG und im § 32 GSpG aus zivilrechtlicher Vertragssicht inhaltsgleich definiert. Der Unterschied besteht darin, dass die Nummernlotterien iSd § 12 GSpG von der Lotterienkonzession umfasst sind und die sonstigen Nummernlotterien iSd § 32 GSpG als jeweilige Veranstaltung gemäß § 36 GSpG bewilligt werden müssen.
Kampf gegen Steuerhinterziehung: EU-Parlament fordert Finanzpolizei
Straßburg (APA/dpa) – Das EU-Parlament hat einen entschiedeneren Kampf gegen Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität gefordert. Dazu solle eine europäische Finanzpolizei geschaffen werden, heißt es in einem Bericht, den die Abgeordneten am Dienstag mit großer Mehrheit annahmen.
Karenzentschädigung ist den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen
Die Karenzentschädigung für die Einhaltungen eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbotes fällt – im Gegensatz zu einer vom Dienstgeber geleisteten Überbrückungshilfe – nicht unter den Befreiungstatbestand des § 41 Abs 4 lit a FLAG für Ruhe- und Versorgungsbezüge.
Keine Anrechnung eines „Urlaubsanspruchs“ als Selbständiger
Die Möglichkeit, sich als Selbstständiger freie Tage zu nehmen, ist dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht gleichzusetzen. Ab dem vierten Monat nach der Beendigung des Dienstverhältnisses ist der fiktiv in der Kündigungsfrist entstandene Urlaubsanspruch aus dem beendeten Arbeitsverhältnis mit einem im neuen Arbeitsverhältnis erworbenen Urlaubsanspruch aufzurechnen.
Rechtsprechungsstatistiken 2018: Gerichtshof und des Gericht erreichen mit 1769 erledigten Rechtssachen neuen Rekordwert
Während sich in den Jahren 2016 und 2017 die Anzahl der erledigten Rechtssachen jeweils auf rund 1600 belief, wurde sie im Jahr 2018 mit 1769 übertroffen. Die Anzahl der bei den beiden Gerichten anhängig gemachten neuen Rechtssachen beläuft sich auf 1683, womit sich die steigende Tendenz aus den letzten Jahren fortsetzt.
Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit
(B. R.) – Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck. Bei der Förderung der Volksbildung hat sich die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung auf bildungspolitische Fragestellungen zu beschränken.
Brexit-Update: Fristverlängerung unter Vorbehalt
Der Europäische Rat stimmt einer Fristverlängerung bis zum 22. 5. 2019 unter der Voraussetzung zu, dass das Austrittsabkommen in der nächsten Woche vom Unterhaus gebilligt wird. Falls das Austrittsabkommen in der nächsten Woche nicht vom Unterhaus gebilligt wird, stimmt der Europäische Rat einer Fristverlängerung bis zum 12. 4. 2019 zu und erwartet vom Vereinigten Königreich vor diesem Datum Angaben zum weiteren Vorgehen zur Prüfung durch den Europäischen Rat.








