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Brexit-Update: Fristverlängerung unter Vorbehalt

Brexit (Bild: © iStock)

Der Europäische Rat stimmt einer Fristverlängerung bis zum 22. 5. 2019 unter der Voraussetzung zu, dass das Austrittsabkommen in der nächsten Woche vom Unterhaus gebilligt wird. Falls das Austrittsabkommen in der nächsten Woche nicht vom Unterhaus gebilligt wird, stimmt der Europäische Rat einer Fristverlängerung bis zum 12. 4. 2019 zu und erwartet vom Vereinigten Königreich vor diesem Datum Angaben zum weiteren Vorgehen zur Prüfung durch den Europäischen Rat.

Der Europäische Rat bekräftigt, dass nicht erneut über das Austrittsabkommen, das im November 2018 zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich vereinbart wurde, verhandelt werden kann. Jede einseitige Verpflichtung oder Erklärung oder jeder sonstige einseitige Akt sollte mit dem Geist und den Buchstaben des Austrittsabkommens vereinbar sein.


⇒   Zur Pressemitteilung des Rats.

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