BFH: Keine Gemeinnützigkeit extremistischer islamischer Vereine
Ein islamischer Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, ist nicht gemeinnützig. Nach Ansicht des deutschen BFH wird bei ausdrücklicher Erwähnung des Vereins in einem Verfassungsschutzbericht widerlegbar davon ausgegangen, dass dieser extremistische Bestrebungen fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt.
Österreich bei Abgaben auf Arbeit im europäischen Spitzenfeld
(APA/red) – Österreich liegt bei den Abgaben auf Arbeit auf Platz 5 in Europa. Laut der OECD-Studie „Taxing Wages“ belasten nur Belgien, Deutschland, Italien und Frankreich ihre Arbeitnehmer stärker. Etwas besser stehen Familien da. Wie ebenfalls publizierte WIFO-Zahlen zeigen, lässt sich am heimischen Spitzenplatz allein durch eine Lohnsteuerreform wenig ändern.
EuGH: Entrichtung von Abgaben an Verwertungsgesellschaften nicht mehrwertsteuerpflichtig
In seinem Urteil vom 18. 1. 2017, SAWP, C-37/16, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Abgaben an Gesellschaften zur…
EuGH: Vorsteuerabzug bei Darlehensgewährungen durch eine Vertriebsgesellschaft
In seinem Urteil vom 14.12.2016, Mercedes Benz Italia SpA, C 378/15, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob und…
Wegzugsbesteuerung – Nichtfestsetzungskonzept im Zusammenhang mit der Schweiz
Vor dem AbgÄG 2015 wurde die Ansicht vertreten, dass nach § 27 Abs 6 Z 1 lit b EStG 1988 die Wegzugsbesteuerung erst…
Vereinbarkeit der Stabilitätsabgabe mit den EU-Grundfreiheiten?
Gemäß § 1 Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) unterliegt der Betrieb von Kreditinstituten der Stabilitätsabgabe. Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage dieser Stabilitätsabgabe sieht § 2 StabAbgG…