Kategorie: International

Europäisches Parlament
Allgemein International Internationales Steuerrecht

Europäische Arbeitsbehörde: vorläufige Einigung

Der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben heute, 14. 2. 2019, eine vorläufige Einigung über eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde erzielt. Diese neue Stelle soll dazu dienen, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität in der gesamten Union und auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu unterstützen. Ferner wird sie Arbeitnehmern und Arbeitgebern Informationen über die komplexen Aspekte der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität bereitstellen.

International VwGH

VwGH zur Dienstleistungsrichtlinie aufgrund des EuGH-Urteils in der Rs Cepelnik

Art 1 Abs 6 der Richtlinie (2006/123/EG) berührt „das Arbeitsrecht“ nicht. Dass nationale Regelungen – als Maßnahmen zur Durchsetzung von materiellem Arbeitsrecht sowie Vorschriften zur Gewährleistung dessen Wirksamkeit, die zu einem hohen Niveau des Schutzes des im Allgemeininteresse liegenden Ziels der Einhaltung des Arbeitsrechts beitragen – vom Begriff „Arbeitsrecht“ iSd Art 1 Abs 6 der Dienstleistungsrichtlinie erfasst werden, weshalb diese Richtlinie auf derartige Maßnahmen nicht anwendbar ist, wurde jüngst vom EuGH im Urteil vom 14. 11. 2018, Rs C-33/17, Cepelnik, klargestellt.

Kanada
International Internationales Steuerrecht

Wegzugsbesteuerung bei Ansässigkeitsverlagerung nach Kanada

Verlegt ein bislang im Inland ansässiger Steuerpflichtiger, der Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften und sonstige Wertpapiere in seinem Privatvermögen hält, seine abkommensrechtliche Ansässigkeit nach Kanada, so kann es zu einer Wegzugsbesteuerung kommen. Denn als steuerpflichtige Veräußerung von Kapitalanteilen und Wertpapieren gelten dieser Bestimmung nach auch Umstände, die zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts diesbezüglich führen.

Welt Amtshilfe
International

Verwendung ausländischer Formulare für Ansässigkeitsbescheinigungen

Die Abkommensberechtigung eines ausländischen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare glaubhaft zu machen. Mit einigen Staaten wurde im Rahmen eines Verständigungsverfahrens vereinbart, dass die Ansässigkeit auch mittels von der ausländischen zuständigen Behörde ausgestellter und den österreichischen Formularen beigehefteter Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden kann.