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Die EU-Institutionen haben gestern, 13. 2. 2019, neue Vorschriften vereinbart, die es den Menschen leichter machen sollen, Geld für ihren Ruhestand zur Seite zu legen.
Die EU‑Botschafterinnen und Botschafter haben die Einigung gebilligt, die der Vorsitz und das Europäische Parlament über das vorgeschlagene europaweite private Altersvorsorgeprodukt (pan-European pension product = PEPP), eine neue Kategorie privater Altersvorsorgepläne, am 13. 12. 2018 erzielt hatten.
Der Entwurf der Verordnung soll sicherstellen, dass Menschen, die für ihren Ruhestand sparen wollen, künftig zwischen mehr Produkten wählen können, und gleichzeitig den Ausbau des Marktes für die private Altersvorsorge fördern. Nach Angaben der Kommission verfügen bislang nur 27 % der Europäerinnen und Europäer im Alter von 25 bis 59 Jahren über eine private Altersvorsorge.
Nach der neuen Regelung werden PEPPs die gleichen Standardmerkmale aufweisen, wo auch immer sie verkauft werden. Sie werden von einem breiteren Spektrum von Anbietern, vor allem von Versicherungsunternehmen, Banken, betrieblichen Pensionsfonds, Investmentfirmen und Vermögensverwaltern, angeboten.
Die nächsten Schritte: Der Text wird nun von den Rechts- und Sprachsachverständigen abschließend überarbeitet. Das Parlament und der Rat müssen dann den endgültigen Text noch annehmen.
Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
Zur Pressemitteilung des Rats der EU.