Kategorie: Gebühren und Verkehrsteuern

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BFG: Gebührenrecht – Wassergebühren und Wasserzähler

Sobald das Wasser den Wasserzähler durchlaufen hat, ist gebührenrechtlich irrelevant, ob es vom Bezieher verbraucht wurde oder was sonst damit passiert ist; die Angaben des Wasserzählers sind als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr heranzuziehen; sollte die Funktionsfähigkeit des Wasserzählers angezweifelt werden, kann er überprüft werden; sollte die Überprüfung ergeben, dass der Zähler im Sinne des Maß- und Eichgesetzes in Ordnung ist, sind dessen Angaben verbindlich.

Bankgebühren
Allgemein Gebühren und Verkehrsteuern

Mehr Transparenz bei Bankgebühren

Ab dem 31. 10. 2018 müssen Bankkunden in der EU von ihren Banken und Finanzdienstleistern besser über Kontoeröffnungs- und Kontoführungsgebühren informiert werden. Aufgrund von EU-Vorgaben sind Banken und andere Finanzdienstleister ab sofort verpflichtet, ihre Kunden mit einer europaweit einheitlichen „Entgeltinformation“ zu versorgen, in der die Gebühren für die wichtigsten Dienstleistungen zusammengefasst sind.

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Bauherreneigenschaft bei Erwerb eines Miteigentumanteils

Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden Beschlusses erforderlich ist.

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Grund­erwerbsteuer­pflicht bei Erwerb eines Nutzungs­rechts

In einer Berufungs­entscheidung vertrat der UFS die Ansicht, dass bei Erwerb eines Grundstücks, das Teil eines in Errichtung befindlichen Gewerbeparks ist, bei entsprechender vertraglicher Koppelung auch der für die Erschließung des Grundstücks an einen Dritten zu leistende Infrastrukturbeitrag zur Gegen­leistung gehört. Auf den ersten Blick ist das Bundesfinanzgericht dieser Rechtsprechung in der vorliegenden Entscheidung nicht gefolgt, wie Johann Fischerlehner und Christina Maria Zeilinger vom BFG berichten.

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Bestimmte Dauer bei einem Bestandvertrag über ein Geschäftslokal

Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten dar, sodass in einem solchen Fall ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist. Das bedeutet, dass allerdings dann noch von einer Beschränkung auf einzelne im Vertrag genannte Kündigungsmöglichkeiten die Rede ist, wenn nicht alle in § 30 Abs 2 MRG genannten Kündigungsgründe vereinbart werden.

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Gebührenpflicht nach § 16 Abs 2 Z 1 lit b GebG

Betrifft das Rechtsgeschäft zwar keine im Inland befindliche Sache, ist aber eine Partei im Inland zu einer Leistung aufgrund des Rechtsgeschäfts berechtigt oder verpflichtet, so tritt die Gebührenpflicht ein. Für die Anwendung dieser Vorschrift genügt es bereits, wenn nur eine Partei des Rechtsgeschäfts zu einer Leistung aufgrund des Rechtsgeschäfts im Inland berechtigt oder verpflichtet ist.