Shop
Recht, Wirtschaft und Steuern. Unser Angebot im Shop.
Digital
Die Recherchedatenbank für Experten! Schnell und Effizient.
Media
Informiert mit News, Videos, Podcasts und den Zeitschriften des Verlags.
Campus
Top-aktuelle Seminare, Konferenzen, Lehrgänge und Webinare.
Gebühr für Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht – Wirksamkeit der Verfahrenshilfe auch für den Vertreter der Verfahrenshilfe genießenden Partei
Mit der Bewilligung der Verfahrenshilfe fällt rückwirkend die Gebührenpflicht für die Beschwerde auch für den Vertreter der gebührenbefreiten Partei weg.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.
Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
Anspruchszinsen iSd § 205 BAO (BGBl I 2000/142) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24. 9. 2008, 2007/15/0175).
Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (VwGH 5. 9. 2012, 2012/15/0062).
Wegen der genannten Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-)Bescheid sei inhaltlich rechtswidrig.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.
Mit Mail eingebrachter Vorlageantrag
Ein mit Mail eingebrachter Vorlageantrag ist kein der Entscheidungspflicht unterliegendes Anbringen. Wird daher ein Vorlageantrag mit Mail eingebracht, ist das Beschwerdeverfahren einzustellen.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.