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BFGjournal Gebühren und Verkehrsteuern

Glücksspiel – Anfrage an Finanzminister wegen Steuerunterschieden

Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker von den NEOS erkundigt sich auch zur Vorarlberger Kriegsopferabgabe, die im Zusammenhang mit Pokern für Aufsehen gesorgt hat. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen) Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker von den NEOS erkundigt sich auch zur Vorarlberger Kriegsopferabgabe, die im Zusammenhang mit Pokern für Aufsehen gesorgt hat. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)

Die komplizierte Glücksspielgesetzgebung beschäftigt wieder einmal die Politik. Diesmal geht es um die großen Unterschiede bei der Besteuerung diverser Glücksspielangebote – bundesweit und in den einzelnen Bundesländern. Eine Besonderheit ist die Kriegsopferabgabe in Vorarlberg. Die NEOS stellten dazu eine parlamentarische Anfrage an den Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP).

Wien/Bregenz (APA/red) – Der Abgeordnete Gerald Loacker will unter anderem wissen, mit welcher Begründung eine Kriegsopferabgabe auch Glücksspiele besteuern darf und wie viel Glücksspielabgaben Vorarlberg bzw. der Bund in den vergangenen Jahren eingenommen haben. Außerdem begehrt der NEOS-Mandatar Auskunft zu den Verwaltungsstrafverfahren und den Strafverfahren im Glücksspielbereich und zu den Einsatzkosten der zuständigen Behörden.

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Die Regelungen zu den Abgaben auf Glücksspiele gehören der Anfrage zufolge zu den „komplexesten Konsumsteuern“. In der Tat gibt es eine Vielzahl von Bestimmungen. Der teilstaatliche Monopolist Casinos Austria, zu dem auch die Lotterien gehören, zahlt für Ausspielungen allgemein eine Abgabe von 16 Prozent, für Turniere gibt es Ausnahmen. Für die elektronischen Lotterien (win2day) beträgt der Glücksspielsteuersatz 40 Prozent der Jahresbruttoeinnahmen.

Das Automatenglücksspiel außerhalb der Casinos Austria ist in Vorarlberg verboten

Beim Automatenspiel – inklusive Video Lottery Terminals (VLT) der Casinos Austria – fallen 30 Prozent der um die gesetzliche Umsatzsteuer verminderten Jahresbruttospieleinnahmen an, in manchen Fällen nur 10 Prozent.

Zusätzlich dazu werden noch anderer Steuern auf das Zocken eingehoben, etwa in Vorarlberg die Kriegsopferabgabe. Diese ist ähnlich der Vergnügungssteuer und fällt etwa bei „gesellschaftlichen Veranstaltungen“ und Kinovorführungen an, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen, zum Beispiel Zirkus-, Sport- und Vereinsevents.

Mit der Kriegsopferabgabe belegt sind auch Betreiber von Wettterminals – das sind laut Gesetz Personen, die dafür eine „Bewilligung haben oder haben müssten“. Für jeden einzelnen aufgestellten Wettterminal sind 700 Euro pro Monat fällig. In den Spielstätten der Casinos Austria, also in der Spielbank Bregenz, fällt die Kriegsopferabgabe dagegen nicht an, auch nicht beim Lottospielen. Das Automatenglücksspiel außerhalb der Casinos Austria (früher „kleines Glücksspiel“) ist in Vorarlberg verboten.

„Pokerkönig“ kämpft weiter gegen Vorarlberger Steuern

Die Vorarlberger Kriegsopferabgabe hat im Vorjahr für große Aufregung gesorgt. „Pokerkönig“ Peter Zanoni, Betreiber der CCC-Spielstätten, war gegen die Abgabe vor Gericht gezogen, erlitt aber Ende 2017 eine Niederlage: seine Revision wurde endgültig abgewiesen. Der Rechtsstreit ist nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) sowie auf EU-Ebene anhängig.

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