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Ab dem 31. 10. 2018 müssen Bankkunden in der EU von ihren Banken und Finanzdienstleistern besser über Kontoeröffnungs- und Kontoführungsgebühren informiert werden.
Aufgrund von EU-Vorgaben sind Banken und andere Finanzdienstleister ab sofort verpflichtet, ihre Kunden mit einer europaweit einheitlichen „Entgeltinformation“ zu versorgen, in der die Gebühren für die wichtigsten Dienstleistungen (zB Überweisungen) zusammengefasst sind.
Zusätzlich verpflichten die neuen Regeln die Banken, ihren Kunden mindestens einmal jährlich kostenlos eine „Entgeltaufstellung“ zu übermitteln. Diese Aufstellung folgt einem standardisierten Format und listet alle Kosten und Zinsen auf, die für Kontoinhaber anfallen.
Die neuen Regeln sind in der EU-Richtlinie über Zahlungskonten festgelegt, sollen das Vertrauen von Konsumenten in Bankdienstleistungen erhöhen und die Information der Konsumenten betreffend Gebühren transparenter und verständlicher gestalten.