Verspätungszuschlag: Rechtsirrtum des Parteienvertreters ist nicht entschuldbar
Hinsichtlich der „nach subjektiven Verhältnissen zumutbaren Sorgfaltspflicht“ ist an einen – gerade aus dem Grund seiner Fachkompetenz beigezogenen – Parteienvertreter, hier Rechtsanwalt, zu dessen laufender Tätigkeit die Erstellung von Verträgen samt Kenntnis ua der spezifisch anzuwendenden steuerlichen Gesetzesbestimmungen sowie der bezughabenden Rechtslage zu zählen ist, ein höherer Maßstab anzulegen als etwa an eine damit nicht befasste Privatperson.
Verspätungszuschlag: Rechtsirrtum des Parteienvertreters ist nicht entschuldbar
Hinsichtlich der „nach subjektiven Verhältnissen zumutbaren Sorgfaltspflicht“ ist an einen – gerade aus dem Grund seiner Fachkompetenz beigezogenen – Parteienvertreter, hier Rechtsanwalt, zu dessen laufender Tätigkeit die Erstellung von Verträgen samt Kenntnis ua der spezifisch anzuwendenden steuerlichen Gesetzesbestimmungen sowie der bezughabenden Rechtslage zu zählen ist, ein höherer Maßstab anzulegen als etwa an eine damit nicht befasste Privatperson.
Kraftfahrzeugsteuer: Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Inland
Die Beweislast für die Erbringung des Gegenbeweises trifft den Verwender des Fahrzeugs. Die Behörde muss kein überwiegendes Verwenden des Fahrzeugs im Inland nachweisen. Der Verwender, der einen Gegenbeweis erbringen möchte, muss daher entsprechend vorsorgen (Beweisvorsorgepflicht) und hat Beweismittelbeschaffungspflicht. Reine Behauptungen sind zur Erbringung des Gegenbeweises nicht ausreichend, ebenso wenig bloße Glaubhaftmachung.
Grob fahrlässiger sonstiger Tatbeitrag eines Rechtsanwaltes zu Verkürzungen an Einkommensteuer aus Grundstückstransaktionen
Ein Rechtsanwalt der den von ihm beratenen Verkäufern die unzutreffende Auskunft erteilt, dass in diesem Zusammenhang keine Steuern anfallen würden, weshalb die Vertragsparteien ihre mit den Verkäufen erzielten sonstigen Einkünfte in ESt-Erklärungen nicht offenlegen und dadurch ESt verkürzen, hat fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs 1 FinStrG aF in Form von grob fahrlässigen sonstigen Tatbeiträgen zu verantworten.
Pauschale Berechnung der Immobilienertragsteuer
Ein Grundstück gilt als „am 31. 3. 2012 nicht steuerverfangen“ iSd § 30 EStG, wenn an diesem Tag die Spekulationsfrist iSd § 30 EStG idF vor dem 1. StabG 2012 abgelaufen war. Mit der Pauschalierungsregelung des § 30 EStG wird auch darauf Bedacht genommen, dass die Ermittlung der tatsächlichen Kosten lange zurückliegender Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge regelmäßig auf Schwierigkeiten stößt.
Besorgungsleistungen führen zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft einer Holding
Das Finanzamt und das BFG versagten der österreichischen GmbH den Vorsteuerabzug für den Ankauf der Terminals, und zwar mit der Begründung, dass die österreichische GmbH nicht unternehmerisch tätig geworden sei. Die Weiterverrechnung von Kosten sei nämlich ebenso wenig eine unternehmerische Tätigkeit wie die Erbringung einer Sacheinlage in eine Gesellschaft.
Kein Nachweis für die postalische Übermittlung einer per E-Mail dem Finanzamt übermittelten Beschwerde
Kann der steuerliche Vertreter nicht nachweisen, dass er eine dem Finanzamt per Email übermittelte Beschwerde auch auf postalischem Weg sandte, und die Beschwerde auch beim Finanzamt einlangte, so liegt mangels Eingabe noch keine Beschwerde vor, die das BFG zu behandeln hatte.
Schlussanträge des Generalanwalts in der Rs Causa Dilly’s Wellnesshotel zur Energieabgabenvergütung
In der Causa Dilly’s Wellnesshotel zur Energieabgabenvergütung für Dienstleister ab 2011 hat der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 14. 2. 2019 vorgeschlagen, die Änderung der Beihilferegelung im BBG 2011 nach der Verordnung 2014/651 von der Anmeldepflicht freizustellen, da die Voraussetzungen der Art 44 Abs 3 und 58 Abs 1 der Verordnung erfüllt sind. Sofern der EuGH dem Antrag folgt, würde die Vergütung für Dienstleistungsbetriebe ab 2011 entfallen.
EuGH: Mehrwertsteuererstattung bei falscher UID-Nummer eines nicht in der Union ansässigen Unternehmens
Die Bestimmungen der Dreizehnten Richtlinie sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass ein Mitgliedstaat die Möglichkeit, zur Ausübung des Rechts auf Mehrwertsteuererstattung fehlerhafte Rechnungen zu berichtigen zeitlich begrenzt, sofern die Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität beachtet werden, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
Kursverluste iZm Fremdwährungskrediten
Kursverluste anlässlich der Tilgung eines Fremdwährungskredites, die aus der marktbedingten Kursentwicklung der Währung im Zeitraum zwischen Aufnahme und Tilgung des Kredites resultieren, sind nicht als Werbungskosten bei Ermittlung der Einkünfte aus dem fremdfinanzierten Wirtschaftsgut abzugsfähig.
Veruntreuungen in einer Trafik als „Schadensfall“
Als Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs 4 EStG kommen auch finanzielle Einbußen in Betracht, die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen sind, dass sich ein Angestellter durch Diebstahl, Veruntreuung etc widerrechtlich bereichert hat. Allerdings hat der Steuerpflichtige alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um durch deliktische Handlungen verursachte Minderungen seines Betriebsvermögens und damit des steuerpflichtigen Gewinns hintanzuhalten oder durch Ersatzansprüche auszugleichen.
Versteuerung von nicht erklärten Zuwendungen aus einer liechtensteinischen Stiftung
Da die Kontroll- und Entscheidungsbefugnisse gleich einer wirtschaftlichen Eigentümerin seitens der Abgabenbehörde bis dato bloß behauptet, jedoch nicht konkret nachgewiesen werden konnten, erfolgte die Zurechnung der Stiftungserträge in den Streitjahren an die Beschwerdeführerin nach Ansicht des BFG daher zu Unrecht.