Kategorie: Rechtsprechung

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Einkommensteuer Nationales Steuerrecht SWK VwGH

VwGH: Verlustausgleichsverbot & Verwaltung unkörperlicher Wirtschaftsgüter

Die mit dem AbgÄG 1989, BGBl 1989/660, eingeführte und mit dem § 2 Abs 2a TS 2 EStG idF BGBl I 1999/106 inhaltsgleiche Bestimmung sollte einem neuen Typ von Verlustzuweisungsgesellschaften – Kommanditgesellschaften und atypisch stille Gesellschaften, die Beteiligungen, Forderungen, Genussrechte auf der Basis von Besserungsverpflichtungen und selbst hergestellte Rechte verwalten – entgegenwirken.

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Allgemein BFG BFGjournal Nationales Steuerrecht SWK VwGH

VwGH: Aktuelle abgabenverfahrensrechtliche Entscheidungen

Das BFG wies mit der als Zurückweisungsbeschluss intendierten Erledigung Beschwerden gegen Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO als unzulässig zurück und begründete die Zurückweisung ua damit, dass die Feststellungsbescheide keine Hinweise auf die Bestimmungen bzw Rechtsfolgen des § 101 Abs 3 BAO iVm § 81 BAO enthielten.

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Allgemein EuGH International Internationales Steuerrecht SWI

EuGH: Schuldner von Verbrauchsteuern infolge der unrechtmäßigen Einfuhr von Waren in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates

Art 38 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. 12. 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG iVm Art 8 Abs 2 dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, nach der in einem Fall, in dem verbrauchsteuerpflichtige Waren …

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BFG BFGjournal Nationales Steuerrecht Verfahren Verfahrens- und Organisations­recht Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht

BFG: Vorlageantrag gegen „zweite Beschwerdevorentscheidung“ ist als unzulässig zurückzuweisen

Die Erlassung einer zweiten Beschwerdevorentscheidung ist nach § 262 BAO idF FVwGG 2012 nicht mehr vorgesehen. Aus § 300 Abs 1 BAO ergibt sich, dass die Abgabenbehörde ab Vorlage der Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit grundsätzlich weder abändern noch aufheben kann.