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BFG BFGjournal Nationales Steuerrecht

BFG: Fahrtenbuch und Verpflegungsmehraufwand bei einem Versicherungsvertreter

(Bild: © iStock/AndreyPopov) (Bild: © iStock/AndreyPopov)

Für lediglich eintägige Dienstverrichtungen, die keine Übernachtung notwendig machen, gebührt kein Verpflegungsmehraufwand. Die Beschwerdeführerin wäre – in Kenntnis des laufenden Beschwerdeverfahrens – verpflichtet gewesen, Grund- und Uraufzeichnungen in Zusammenhang mit den geltend gemachten Aufwendungen aufzubewahren.

Entscheidung: BFG 4. 7. 2019, RV/2100676/2012, Revision nicht zugelassen.

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