ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Neue Richtlinie und FAQ für 4. Quartal 2022!
Auch dieses Mal galt wieder: Gut Ding braucht Weile … Denn nachdem die Verlängerung des Energiekostenzuschusses für die Monate Oktober bis Dezember 2022 (EKZ 1 Q4 2022) bereits vor Monaten politisch angekündigt wurde, ließen die Detailregelungen abermals lange auf sich warten. Selbst für die bereits abgelaufene Voranmeldungsphase (29.3. bis 14.4.2023) lagen noch keine Förderungsrichtlinien vor, sondern erfolgten provisorische Regelungen auf Basis eines eigenen Fragenkatalogs (FAQ-Voranmeldung).
Neuerungen bei grenzüberschreitendem Homeoffice
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie ist Homeoffice aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Besonders im grenzüberschreitenden Bereich kann die Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Homeoffice allerdings sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen haben. Neben der potenziellen Begründung eines Besteuerungsrechtes für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer kann sich bei überwiegender Tätigkeit im Homeoffice auch die SV-Zuständigkeit ändern. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die geltenden Regelungen sowie die kürzlich veröffentlichten Neuerungen:
Veranstaltungstipp: 5. Forum Familie und Vermögen
Am 12./13. Mai 2023 findet im Hotel Schlosspark Mauerbach das 5. Forum Familie und Vermögen statt.
Investitionsfreibetrag des § 11 EStG mit ökologischem Schwerpunkt – Update
Der investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (IFB), welcher im Ökosozialen Steuerreformgesetz enthalten war, wurde von uns bereits im vergagngen Jahr vorgestellt. Nun ergibt sich durch Erlass der (Entwürfe zur) Verordnung zum erhöhten Investitionsfreibetrag für Investitionen mit ökologischem Schwerpunkt eine Spezifizierung des Gesetzesinhaltes. Diese Verordnung wurde bereits dringend erwartet, da der Investitionsfreibetrag für die Veranlagung 2023 berücksichtigt werden kann und Unternehmen einen gewissen Planungshorizont für Investitionen benötigen.
Voranmeldung „Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 (Oktober – Dezember 2022)“ ab 29. März 2023 möglich!
Zu beachten ist, dass – wie schon bei der Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 (UEKZ 1) im November 2022 – die Voranmeldung über den aws-Fördermanager im Zeitraum 29. März 2023 bis 14. April 2023 verpflichtend ist und auch dieses Mal wieder das „first come, first served-Prinzip“ anwendbar ist. Das heißt, ein Antrag für den Energiekostenzuschuss 1 für den Zeitraum Oktober – Dezember 2022 (UEKZ 1 verlängert) kann nur nach einer Voranmeldung durchgeführt werden und die konkreten Antragsfenster werden entsprechend dem Einlangen der Voranmeldungen vergeben.
BILANZIERUNG | Energiekostenzuschuss und Rückzahlung von Corona-Hilfen
In einer kürzlich veröffentlichten AFRAC-Fachinformation nimmt der österreichische Standardsetter für Rechnungslegung & Abschlussprüfung zu aktuellen Bilanzierungs-fragen in Zusammenhang mit dem Energiekostenzuschuss sowie der drohenden Rückforderung von COVID-19-Hilfen seitens der COFAG Stellung. Wenngleich es sich hiebei um grundsätzlich unterschiedliche Zuschusstypen bzw verschiedene abschlussrelevante Sachverhalte handelt, wurden beide Themen – offenbar aus Dringlichkeitsgründen und ergänzend zu früheren AFRAC-Aussagen – in einer Fachinformation zusammengefasst.
QUELLENSTEUER | Keine Rückerstattung für Ehegattengemeinschaft
Beziehen Ehegatten Kapitaleinkünfte auf einem Gemeinschaftsdepot, so stehen ihnen diese nach österreichischem innerstaatlichem Steuerrecht jeweils anteilig zu. Ein in der Schweiz ansässiges Ehepaar brachte bezüglich österreichischer Quellensteuern einen gemeinsamen Rückerstattungsantrag ein. Das Finanzamt wies diesen ab. Letztendlich hatte das österreichische Höchstgericht über die Frage der Abkommenslegitimation von Ehegatten zu entscheiden.
BFG erachtet Einreichung von Gruppenanträgen per FinanzOnline als unzulässig
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 3. Februar 2023, RV/7102169/2022, die Einreichung eines Gruppenantrages per FinanzOnline als unzulässig erachtet.
ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Update Februar 2023
Während die Antragsfrist für den ersten Energiekostenzuschuss für Unternehmen mit 15.2.2023 bereits abgelaufen ist, erfolgten seitens des österreichischen Gesetzgebers zwischenzeitig die legistischen Vorbereitungen für die geplante Verlängerung des EKZ 1 für das vierte Quartal 2022 sowie die Gewährung eines neuen EKZ 2 für das Jahr 2023: Die Aufstockung der budgetären Mittel für Energiekostenzuschüsse auf insgesamt bis zu 7 Mrd EUR sowie die Novellierung bzw Neustrukturierung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (UEZG) wurden am 24.2.2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die neuen bzw adaptierten Förderungsrichtlinien liegen zwar noch nicht vor, jedoch wurden seitens des ressortzuständigen Wirtschaftsministeriums in einer Medieninformation vom 25.2.2023 weitere Details mitgeteilt. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Sie auf den aktuell verfügbaren Informationsstand bringen.
Final Call für die Investitionsprämie: Umsetzung der letzten Investitionen bis 28.02.2023 bei Anträgen bis EUR 20 Mio Investitionsvolumen
Offene Anträge auf Gewährung der Investitionsprämie mit einem Investitionsvolumen bis EUR 20 Mio sind nun zeitnah abzuschließen, um die Investitionsprämie zu erhalten.
CORONAVIRUS | Jänner-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Bei den seit März 2020 laufenden staatlichen COVID-19-Unterstützungen und Fördermaßnahmen für pandemiegeschädigte Unternehmen dürfte es zwar zu keinen Neuauflagen oder Verlängerungen von Maßnahmen bzw Förderzeiträumen mehr kommen. Und auch die div. temporären steuerlichen Maßnahmen haben ein Ablaufdatum. Nichtsdestotrotz gibt es zu einzelnen Förderinstrumenten noch immer Nachjustierungen und Klarstellungen. Auch werden uns die verschiedenen Instrumente aufgrund von nachträglichen Prüfungen noch längere Zeit beschäftigen. Um daher auch weiterhin den Überblick zu bewahren, möchten wir Ihnen auch im Rahmen unseres Jänner-Newsletters 2023 wieder ein Update über aktuelle Entwicklungen geben.
ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Update Jänner 2023
Der Energiekostenzuschuss für insbesondere „energieintensive“ Unternehmen ist nach den bis dato vorliegenden Regelungen für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 konzipiert, wobei nach zwingender „Voranmeldung“ (VA von 7. bis 28.11.2022 bzw in der nachträglich gewährten „Nachfrist“ von 16. bis 20.1.2023) derzeit die eigentlichen Antragstellungen im Gange sind (in einem von der AWS auf Basis des VA-Zeitpunktes vorgegebenen Zeitfenster innerhalb des Antragszeitraums von 29.11.2022 bis spätestens 15.2.2023).