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Voranmeldung „Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 (Oktober – Dezember 2022)“ ab 29. März 2023 möglich!

(Bild: © iStock/Galeanu Mihai)

Zu beachten ist, dass – wie schon bei der Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 (UEKZ 1) im November 2022 – die Voranmeldung über den aws-Fördermanager im Zeitraum 29. März 2023 bis 14. April 2023 verpflichtend ist und auch dieses Mal wieder das „first come, first served-Prinzip“ anwendbar ist. Das heißt, ein Antrag für den Energiekostenzuschuss 1 für den Zeitraum Oktober – Dezember 2022 (UEKZ 1 verlängert) kann nur nach einer Voranmeldung durchgeführt werden und die konkreten Antragsfenster werden entsprechend dem Einlangen der Voranmeldungen vergeben.

Wie hat die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 zu erfolgen?

Die Voranmeldung hat durch den Förderwerber zu erfolgen, eine Vertretung durch einen Steuerberater bei der Anmeldung ist nicht möglich. Der aws-Fördermanager wird ab 29. März 2023 freigeschaltet sein, Detailinformationen finden sich in den FAQs der aws vom 28. März 2023. Für die Voranmeldung sind nur wenige Angaben zum Unternehmen notwendig, eine Detailprüfung der Antragsvoraussetzungen (insbesondere „Energieintensität von 3% bei einem Umsatz > EUR 700.000) ist vorab noch nicht erforderlich.

Bei der Voranmeldung über aws-Fördermanager sind folgende Informationen bekanntzugeben:

  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat
  • Bei einem Umsatz > EUR 700.000,-: Angabe, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt (Energie- und Strombeschaffungskosten von mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen). Die Energieintensität ist erst bei der Antragstellung endgültig festzustellen und zu bestätigen. Erst beim Energiekostenzuschuss 2 (Jänner – Dezember 2023) ist die Energieintensität nicht Voraussetzung der Förderfähigkeit.
  • Informationen zum/zur Förderungswerber/in (Firmenname, Rechtsform, KUR, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  • Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (Angabe einer zweiten Person möglich)

Grundsätzlich ist die Antragstellung von 17. April bis 16. Juni 2023 geöffnet. Das individuelle Zeitfenster liegt innerhalb dieses Zeitraumes. Die KUR ist für die Antragstellung in jedem Fall erforderlich, bei der Voranmeldung sollte die Firmenbuchnummer oder ZVR-Nummer ausreichend sein.

TPA-Hinweis: Grundsätzlich sollen die Regelungen zum UEKZ 1 gelten. Konkrete Informationen zur Förderung von Wärme- und Kälteenergie fehlen noch und werden in der Richtlinie enthalten sein.

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Günther Stenico

Günther Stenico

Steuerberater | Partner bei TPA Österreich

Leiter des Standortes Innsbruck für die Steuerberatung. Günther Stenico betreut vorwiegend national und international tätige Unternehmen.

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