Einlage und Entnahme von Immobilien bei Mitunternehmerschaften
Die Einlage und die Entnahme von Immobilien bei Mitunternehmerschaften, das sind betriebliche Personengesellschaften, wurden in den vergangenen Jahren gesetzlich neu geregelt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen und deren steuerliche Auswirkungen.
BBG 2025 | Ausweitung der Basispauschalierung für ESt und USt!
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 setzt die Bundesregierung im steuerlichen Bereich zentrale Vorhaben des Regierungsprogramms 2025 – 2029 um, ua auch Erleichterungen für die Besteuerung kleinerer Unternehmen (KMU-Bereich). In diesem Sinne wird die Anwendbarkeit der einkommensteuerlichen Basispauschalierung nach § 17 EStG ab dem Jahr 2025 deutlich ausgeweitet (durch höhere Umsatzgrenzen und angehobene Pauschalsätze für Betriebsausgaben). Auch die Vorsteuerpauschalierung nach § 14 UStG wird entsprechend angepasst. Ziel dieser nachfolgend dargestellten Gesetzesänderungen ist es, den Anwendungsbereich beider Pauschalierungsformen zu erweitern und dadurch den bürokratischen Aufwand für wesentlich mehr steuerpflichtige Unternehmen als bisher zu reduzieren.
Unternehmensfortführung (Going-Concern) in IFRS-Abschlüssen
Die IFRS Foundation hat im Mai 2025 ein Dokument zum Thema Unternehmensfortführung in IFRS-Abschlüssen aktualisiert. Es bietet praxisnahe Hinweise zur Anwendung der IFRS-Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegungspflichten bei Unsicherheiten zur Fortführung eines Unternehmens.
INVESTMENTFONDS | EuGH bestätigt Unionsrechtskonformität des InvFG
Die Unionsrechtskonformität der österreichischen Investmentfondsbesteuerung war schon im InvFG 1993 höchst umstritten. Trotz einer Neukodifikation des InvFG im Jahr 2011 bestanden die Bedenken fort. Auch die Neuregelung in § 188 InvFG wurde in der Folge mehrfach angepasst. In einem spektakulären Verfahrenspingpong zwischen BFG und VwGH hat der VwGH in seiner Entscheidung vom 20.09.2023, Ro 2022/13/0014 den EuGH zur Vereinbarkeit von § 188 InvFG mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 63 AEUV befasst. Am 30. April 2023 hat das europäische Höchstgericht in der Rs C-602/23 schließlich die Unionsrechtskonformität von § 188 InvFG in der alten Rechtslage bestätigt; damit findet die Quellensteuerrückerstattungssaga (zumindest vorerst) ein Ende.
NoVA-Änderungen ab 1. Juli 2025 – Klarstellungen seitens des BMF
Am 30. Juni 2025 wurden die bereits medial angekündigten Änderungen des NoVAG im Hinblick auf die Abschaffung der NoVA für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung der Kategorie N1 im BGBl veröffentlicht und sind diese folglich mit 1. Juli 2025 in Kraft getreten (vgl BGBl I 2025/26).
Bilanzierung in Krisenzeiten (UGB)
Das rechtzeitige Erkennen einer Krisensituation und die Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses sind für die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens von zentraler Bedeutung.
Das Ende der Immobilien-KG? GRESt-Änderungen durch das BBG 2025
Bei sogenannten „Share Deals“ – also dem Verkauf von Unternehmensanteilen statt der Immobilie selbst – gibt es bald erhebliche steuerliche Veränderungen. Bisher konnten solche Gestaltungen dazu führen, dass beim Kauf von Immobiliengesellschaften keine oder nur geringe Grunderwerbsteuer anfiel. Das soll sich nun aufgrund der Regierungsvorlage zum BBG 2025 ändern.
GRUNDERWERBSTEUER | Abänderung von Verschärfungen im BBG 2025!
Das derzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche BBG 2025 sieht bekanntlich ua deutliche Verschärfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer (GrESt) für die Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften (sog. „Share Deals“) vor, die bereits ab 1.7.2025 schlagend werden sollen. Aufgrund der Zeitnot im Gesetzwerdungsprozess wurden die im Begutachtungsverfahren gegen den Gesetzesentwurf geäußerten teils erheblichen Bedenken zunächst überhaupt nicht berücksichtigt.
Neues zur Krypto-Besteuerung – UPDATE Mai 2025
Um der stark gestiegenen Praxisrelevanz von Kryptowährungen gerecht zu werden, gelten im Sinne einer erhöhten Rechtssicherheit seit dem 01.03.2022 eigene steuerliche Regelungen für die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Es erfolgte eine weitestgehende Angleichung an die Besteuerung von Kapitalvermögen, wie zB Aktien oder Anleihen, weshalb Einkünfte aus Kryptowährungen fortan unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 EStG 1988 gegliedert wurden. Zwischendurch erfolgten kleinere Adaptierungen der Regelungen, die im Beitrag berücksichtigt werden.
2025 und 2026 bringen Verbesserungen der Pauschalierung
Im Zuge der derzeit laufenden Reformen kommt es auch zu einer Ausweitung und Attraktivierung der einfach zu handhabenden Basispauschalierung in der Einkommensteuer und Umsatzsteuer, womit für viele Steuerpflichtige eine wichtige Maßnahme der Entbürokratisierung gesetzt wird.
Verschärfung der Grunderwerbsteuer für Immobiliengesellschaften
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 2. Mai 2025 den Begutachtungsentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes veröffentlicht (Ende der Begutachtungsfrist: 9. Mai 2025). Wie im Programm der Bundesregierung angekündigt, soll damit die Grunderwerbsteuer („GrESt“) bei der Übertragung von Anteilen an Gesellschaften mit Immobilienbesitz erhöht werden bzw auf das Belastungsniveau einer direkten Veräußerung der Immobilie angehoben werden. Die Änderungen sollen bereits am 1. Juli 2025 in Kraft treten.
GRUPPENBESTEUERUNG | VwGH zur FW-Abschreibung für EU-Gruppenmitglieder
Für bis spätestens 28.2.2014 angeschaffte Beteiligungen an betriebsführenden Gruppenmitgliedern war bzw ist bekanntlich eine spezielle „Firmenwertabschreibung“ über 15 Jahre vorgesehen (§ 9 Abs 7 KStG). Offene Fünfzehntelabschreibungen waren bzw sind für solche Alterwerbe jedoch ab 2014 nur noch dann möglich, „wenn sich der steuerliche Vorteil aus der Firmenwertabschreibung beim Erwerb der Beteiligung auf die Bemessung des Kaufpreises auswirken konnte und die Einbeziehung dieser Körperschaft in eine Unternehmensgruppe spätestens für ein Wirtschaftsjahr dieser Körperschaft erfolgt, das im Kalenderjahr 2015 endet“ (§ 26c Z 47 KStG).













