Kategorie: Nationales Steuerrecht

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OFFENLEGUNG | Neuerungen für Veröffentlichung von Jahresabschlüssen!

Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse nach den maßgeblichen Regelungen des UGB innerhalb von fünf Monaten aufstellen und binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht übermitteln. Demgemäß sind die Abschlüsse zum 31.12.2024 bis spätestens 30.9.2025 offenzulegen. Hiefür sind seit 1.7.2022 besondere Formvorschriften zu beachten, welche kürzlich im Verordnungswege neuerlich geändert wurden (insb. betreffend Struktur und Übermittlungswege). Im nachfolgenden Beitrag bringen wir Sie auf den aktuellen Stand, um eine rechtzeitige und formgerechte Offenlegung der Jahres- und Konzernabschlussdaten zu gewährleisten und negative Säumnisfolgen (Geldstrafen) zu vermeiden.

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der unternehmer Nationales Steuerrecht News SWK

Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung bei Verrechnung Gesellschafter-Geschäftsführer an die GmbH

Ein 100% Gesellschafter-Geschäftsführer hat Leistungen (Vorarbeiten, Marktforschung, Vertriebs- und Akquisitionstätigkeiten sowie Planungsarbeiten) an die GmbH in Rechnung gestellt („zahlbar prompt, ohne Abzug“) und die darauf entfallende Umsatzsteuer mangels Zuflusses nicht abgeführt. Nach Ansicht des Ges-GF hatte die GmbH nicht über ausreichende Liquidität verfügt und wurde eine Stundung vereinbart. Bei der GmbH wurden die Honorarnoten als Verbindlichkeiten verbucht.

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NOVA | Erneute Steuerfreiheit für leichte Nutzfahrzeuge ab Juli 2025

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (veröffentlich im BGBl I Nr. 26/2025) wurde eine wesentliche Neuregelung des Normverbrauchsabgabegesetzes beschlossen, die insbesondere Unternehmen betrifft, deren Fuhrpark leichte, gewerblich genutzte Fahrzeuge zur Güterbeförderung der Klasse N1, beinhaltet. Mit Inkrafttreten dieser Neuregelung zum 1. Juli 2025 wird eine seit Juli 2021 geltende NoVA-Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge wieder zurückgenommen.

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BETEILIGUNGEN | Ausschüttungen abweichend vom Beteiligungsverhältnis

Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften an die Gesellschafter erfolgen grundsätzlich nach deren Beteiligungsverhältnis. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch auch davon abweichende Ausschüttungen möglich, die ggfs auch mit steuerlicher Wirkung anerkannt werden. Zu vom Beteiligungsverhältnis abweichenden Gewinnausschüttungen (sog. „alineare“ Ausschüttungen) gibt es schon seit längerer Zeit eine gefestigte Verwaltungspraxis.

Österreichisches Bundeskanzleramt am Ballhausplatz in Wien. (Bild: © Andy Wenzel)
Einkommensteuer Nationales Steuerrecht News SWK

BBG 2025 | Ausweitung der Basispauschalierung für ESt und USt!

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 setzt die Bundesregierung im steuerlichen Bereich zentrale Vorhaben des Regierungsprogramms 2025 – 2029 um, ua auch Erleichterungen für die Besteuerung kleinerer Unternehmen (KMU-Bereich). In diesem Sinne wird die Anwendbarkeit der einkommensteuerlichen Basispauschalierung nach § 17 EStG ab dem Jahr 2025 deutlich ausgeweitet (durch höhere Umsatzgrenzen und angehobene Pauschalsätze für Betriebsausgaben). Auch die Vorsteuerpauschalierung nach § 14 UStG wird entsprechend angepasst. Ziel dieser nachfolgend dargestellten Gesetzesänderungen ist es, den Anwendungsbereich beider Pauschalierungsformen zu erweitern und dadurch den bürokratischen Aufwand für wesentlich mehr steuerpflichtige Unternehmen als bisher zu reduzieren.

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EuGH Nationales Steuerrecht News Rechtsprechung SWK

INVESTMENTFONDS | EuGH bestätigt Unionsrechtskonformität des InvFG

Die Unionsrechtskonformität der österreichischen Investmentfondsbesteuerung war schon im InvFG 1993 höchst umstritten. Trotz einer Neukodifikation des InvFG im Jahr 2011 bestanden die Bedenken fort. Auch die Neuregelung in § 188 InvFG wurde in der Folge mehrfach angepasst. In einem spektakulären Verfahrenspingpong zwischen BFG und VwGH hat der VwGH in seiner Entscheidung vom 20.09.2023, Ro 2022/13/0014 den EuGH zur Vereinbarkeit von § 188 InvFG mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 63 AEUV befasst. Am 30. April 2023 hat das europäische Höchstgericht in der Rs C-602/23 schließlich die Unionsrechtskonformität von § 188 InvFG in der alten Rechtslage bestätigt; damit findet die Quellensteuerrückerstattungssaga (zumindest vorerst) ein Ende.