BILANZIERUNG | Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (AFRAC 41)
Die AFRAC-Stellungnahme 41 vom März 2024 behandelt die Folgebewertung von entgeltlich erworbenen Geschäfts- bzw Firmenwerten und somit insbesondere deren planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Die neue AFRAC-Stellungnahme vertieft die gebotenen Verfahren für die Zuordnung und Bewertung derivativer Firmenwerte in Jahres- und Konzernabschlüssen nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften (UGB), welche essenziell für die finanzielle Transparenz und strategische Planung von Unternehmen sind. Im Folgenden fassen wir die Kerninhalte der AFRAC-Stellungnahme 41 zusammen.
Steuerliche Progressionsabgeltung 2025 – die wichtigsten Punkte
Zur Vermeidung der kalten Progression werden steuerliche Entlastungen von insgesamt EUR 651 Mio – neben der automatischen Anpassung der Tarifstufen – geregelt. Die wesentlichen Inhalte des Ministerialentwurfs vom Juli 2024 wurden am 18.9.2024 vom Nationalrat als Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) beschlossen.
Hochwasser- und Sturmschäden: Was Sie für die Steuer privat und betrieblich beachten sollten!
Unwetter und Naturkatastrophen haben dramatische Folgen – auch finanziell. Betroffene können aber den Schaden mindern, indem sie die notwendigen Mehrausgaben steuerlich absetzen. Denn sowohl Privatpersonen als auch Betriebe können Belastungen durch Hochwasser, Vermurungen oder Sturmschäden steuerlich geltend machen. Was dabei unbedingt zu beachten ist, hat Birgit Perkounig, Partnerin von TPA Steuerberatung, für Sie zusammengefasst.
KÜNSTLER | Welche Vergütungsteile unterliegen der Abzugssteuer?
Einkünfte von ausländischen Künstlern und Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen im Inland unterliegen in Österreich entweder als Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb der beschränkten Steuerpflicht, wobei die Steuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Wege eines besonderen Steuerabzugs erhoben wird, wenn die Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Die abkommensrechtliche Verteilungsnorm für Künstler und Sportler (Art. 17 OECD-Musterabkommen) setzt jedoch voraus, dass die Tätigkeit „im Inland ausgeübt“ wird. Art. 17 OECD-MA kennt keinen Verwertungstatbestand. Das BFG hatte kürzlich die Frage zu beurteilen, welcher Teil eines in Form einer Pauschale vereinbarten Künstlerhonorars auf Grundlage des DBA mit Deutschland dem besonderen Steuerabzug unterliegt. Konkret ging es um die Frage, ob auch von jenem Honoraranteil, der auf Leistungen (Trainings, Proben) entfällt, die in Vorbereitung eines Inlandsauftritts im Ausland erfolgen, österreichische Abzugssteuer einbehalten werden muss.
GRUNDERWERBSTEUER | Übertragung von Anteilen an ImmoFonds
Die Übertragung von Grundstücken unterliegt der Grunderwerbsteuer (GrESt). Hält eine Gesellschaft inländische Grundstücke, unterliegen aber auch Anteilserwerbe von Personen- und Kapitalgesellschaftgesellschaftsanteilen unter bestimmten Voraussetzungen der GrESt. Dies deshalb, weil die GrESt sonst durch Zwischenschaltung von Gesellschaften nahezu immer vermieden werden könnte. Immobilienfonds ermöglichen Anlegern, kollektiv in Immobilienvermögen zu investieren. Werden Anteile an Immobilienfonds mit inländischen Grundstücken vom Anleger übertragen, stellt sich folglich die Frage, ob und in welcher Form die Übertragung von Fondsanteilen grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge verwirklichen kann.
GRACE-PERIOD-GESETZ | Rechtssicherheit bei Betriebsübergaben!
Sowohl das Zivilrecht als auch das Öffentlichen Recht sehen für den Unternehmenskauf Haftungsbestimmungen vor (Erwerberhaftung). Mit dem Grace-Period-Gesetz (BGBl I 2024/56) wurde nun im Bereich des Abgabenrechts die Möglichkeit der „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ geschaffen, um übernahmewilligen Nachfolgern im Familienverband eine größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit zu garantieren. Zudem wurden mit dem Grace-Period-Gesetz Erleichterungen im Bereich der Gewerbeordnung und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes geschaffen.
GRUPPENBESTEUERUNG | Zulässigkeit der Bildung einer Schwestergruppe
Können zwei inländische Schwesterngesellschaften mit einer ausländischen Mutter eine Unternehmensgruppe bilden? Diese Frage hat in letzter Zeit den BFG sowie nun auch den VwGH beschäftigt. Der VwGH bestätigte kürzlich eine Gruppenbildung mit einem EU/EWR-Gruppenträger ohne Zweigniederlassung in Österreich und erklärt damit eine Unternehmensgruppe zwischen österreichischen Schwesterngesellschaften, für zulässig. Das außergewöhnliche an der strittigen Konstellation war, dass die gemeinsame Muttergesellschaft der österreichischen Schwestergesellschaften im Ausland ansässig war und in Österreich über keine Zweigniederlassung verfügte. Was heißt dieses höchstgerichtliche Urteil nun für die Praxis?
Inflationsausgleich und kalte Progression – Ministerrat beschließt Eckpunkte der Entlastungsmaßnahmen für 2025
Die im Jahr 2025 zur Vermeidung der kalten Progression auszugleichende Inflationsrate beträgt 5 %, errechnet als der Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten über die Monate Juli 2023 bis Juni 2024. Die in 2025 insgesamt abzugeltenden Inflationswirkungen betragen daher auf Basis der bestehenden Gesetze rund EUR 2 Mrd.
Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 30. Mai 2024 Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten veröffentlicht. Die Änderungen wurden aufgrund von Rückmeldungen der Stakeholder verfasst, die der IASB im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung (Post-Implementation Review – PIR) der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 erhalten hatte sowie jüngster Markt-Entwicklungen bei Finanzinstrumenten. Die Änderungen dienen der Klarstellung einzelner Regelungen und damit der Reduktion unterschiedlicher Auslegungen in der Bilanzierungspraxis.
AbgÄG 2024 | Was ändert sich für Unternehmensgruppen iSd § 9 KStG?
Im Mai wurde der Entwurf des AbgÄG 2024 veröffentlicht. Dieses bringt auch einige Änderungen für die Unternehmensgruppe nach § 9 KStG, wie eine digitale Einbringung von Gruppenanträgen, die Zurechnung ausländischer Verluste und eine Regelung zur Behandlung von Teilwertabschreibungen bzw Veräußerungsverlusten vor dem Wirksamwerden einer Unternehmensgruppe. Diese praxisrelevanten Änderungen möchten wir im Folgenden näher beleuchten.
START-UP-PAKET | Vorteilhaftigkeit der Anwendung des § 67a EStG
Mit dem mit 01.01.2024 in Kraft getretenen Start-Up-Förderungsgesetz wurden abgabenrechtlichen Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen umgesetzt (vgl. START-UP-PAKET | Start-Up-Förderungsgesetz beschlossen – ICON Wirtschaftstreuhand GmbH). Kernpunkte der neuen Regelung sind die Schaffung eines Besteuerungsaufschubs bei Erwerb von Unternehmensanteilen, die Einführung einer Pauschalregelung im Rahmen der Besteuerung bei der Veräußerung von Mitarbeiterbeteiligungen und die Schaffung einer Begünstigung im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge sowie bei den Lohnnebenkosten. Die Neuregelung ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Anwendung tatsächlich steuerliche Vorteile bringt.
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 9. Mai 2024 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht. IFRS 19 führt wesentliche Erleichterungen bei den Angabepflichten für Tochterunternehmen ein, die keiner eigenen öffentlichen Rechenschaftspflicht unterliegen und deren Mutterunternehmen IFRS für ihren Konzernabschluss anwenden. Die Erstanwendung erfolgt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.